Treckertag, juritische Beratung bei Testament, Antrag für Rentner

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Treckertag im Haxtergrund in Paderborn
Bald ist es soweit. Der Trecker-Aktionstag findet am Sonntag 23.6.24 von 11 bis 17 Uhr im Haxtergrund bei der Gaststätte Weyher statt.
Die Besucher können auf den Treckern durch den Haxtergrund mitfahren. Außerdem bereichern zahlreiche Info- und Mitmachstände den Tag. Mit dabei sind der Imkerverein Paderborn, die rollende Waldschule, das Infomobil des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes, das von den Landfrauen Paderborn betreut wird sowie die Wasserkooperation. Eine Haferquetsche und ein Modellmähdrescher, an dem man spielerisch erfahren kann, wie ein richtiger Mähdrescher funktioniert, „bringen Groß und Klein die Landwirtschaft näher“, betonen die Veranstalter. An einem lebensgroßen Schwein können Besucher Quizfragen beantworten und mehr über dessen Haltung erfahren.
Die Gaststätte Weyher sorgt für die Verpflegung der Besucher.
Juristisch beraten lassen bei der Erstellung von Testamenten
Die Errichtung eines Testamentes ist eine wesentliche Vorsorgeregelung für den Todesfall. Von der Verwendung von Mustern aus dem Internet oder der Abfassung des Testaments ohne Beratung ist dringend abzuraten.
Angehörige legen uns nach einem Todesfall in der Familie immer wieder eigenständig verfasste Testamente des Verstorbenen vor, mit der Bitte um Auskunft wer denn nun was geerbt hat. Darin hat der Erblasser zum Beispiel an verschiedene Personen Grundstücke, Geldbeträge etc. verteilt. In einem solchen Testament wurde aber nicht festgelegt, wer mit welcher Quote Erbe werden soll. Das kann im schlimmsten Fall zu jahrelangen Rechtsstreitigkeiten führen. Daher ist von einem solchen Testament dringend abzuraten. Ein eigenhändig geschriebenes Testament ist auf jeden Fall formal wirksam. Es kommt dabei aber darauf an, dass die eigene Terminologie des Erbrechts (wie Erbe, Ersatzerbe, Vor- und Nacherbe, Vermächtnis, Vorausvermächtnis etc.), richtig verwendet werden sollte, da dann auch der Nachlassrichter Ihren Willen „richtig versteht“ und Auslegungsschwierigkeiten vermieden werden. Auch sollte ein Testament in gewissen Abständen auf Aktualität überprüft werden. Bei der Abfassung eines Testamentes ist ebenso an die steuerlichen Folgen des Testamentes zu denken. Auch hier können Fehler gemacht werden, die zu unnötigen Steuerlasten führen. Dazu berät Sie gerne Imke Harbers (05251/136450).
Antrag auf Beitragserstattung für Rentner (alle Kassenkrankenkasse)
Rentner und Versorgungsbezieher mit einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder einem Arbeitseinkommen aus Selbständigkeit können zu viel gezahlte Kranken- und Pflegekassenbeiträge zurückerstattet bekommen.
Aufgrund der verschiedenen Zahlungswege (Beiträge auf Rente überweist die Rentenkasse, Beiträge auf Arbeitsentgelt der Arbeitgeber und Beiträge auf Einkünfte aus der Selbständigkeit überweist der Versicherte) kann es im laufenden Jahr zu einer Überzahlung kommen, das heißt es werden Beiträge über die Beitragsbemessungsgrenze (2023: 59850,00 € jährlich) hinaus erhoben.
Die SVLFG -Krankenkasse- erstattet die Beiträge ohne Antrag im Folgejahr, bei anderen gesetzlichen Krankenkassen ist möglicherweise ein Antrag erforderlich.