Freiflächen PV-Anlagen | 21. Dezember 2023

Unser Tipp: Vor Abschluss eines Nutzungsvertrags beraten lassen

Betreiber locken in den letzten Monaten wieder verstärkt mit üppigen Pachtzahlungen in ihren Nutzungsverträgen für die Errichtung und den Betrieb von Freiflächen-Photovoltaikanlagen.

Dabei gibt es in der Ausgestaltung dieser Verträge mittlerweile ganz erhebliche Qualitätsunterschiede mit weitreichenden rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen für die Vertragsparteien, insbesondere für den Flächenverpächter, der sich regelmäßig mit einem (planerischen) Wissensvorsprung des Betreibers konfrontiert sieht.

Verträge sollten daher nicht ungeprüft unterschrieben werden! Dies gilt gerade vor dem Hintergrund, dass der Bau von PV-Freiflächenanlagen eine Reihe von steuerrechtlichen, erbrechtlichen, prämien-rechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen und weiteren rechtlichen Folgen auslöst, sodass eine entsprechende solide Beratung in diesen Bereichen unabdingbar ist.  Herr Vodevic (Syndikusrechtsanwalt) berät Sie gerne (05251/136455).