Windenergie-, Photovoltaik- und Batteriespeicher-Verträge

Risiken erkennen und rechtzeitig handeln - Chancen und Risiken für landwirtschaftliche Betriebe
Windenergie, Photovoltaik und Batteriespeicher bieten landwirtschaftlichen Betrieben neue Einnahmequellen – jedoch auch erhebliche rechtliche und finanzielle Risiken. Die Verträge, die von Projektierern und Betreibern vorgelegt werden, sind oft komplex und mit langfristigen Konsequenzen verbunden. Häufig unterschreiben Landwirte diese Verträge, ohne sich der potenziellen Auswirkungen vollständig bewusst zu sein - mit gravierenden negativen Folgen.
Worum geht es?
Diese Verträge haben häufig eine Laufzeit von 30 bis 40 Jahren. Die langen Laufzeiten in Verbindung mit der Unsicherheit politischer und gesetzlicher Veränderungen stellen ein erhebliches finanzielles Risiko für die Landwirte dar.
Häufige Risiken:
Lange Laufzeiten und unsichere politische Rahmenbedingungen: Eine Vertragslaufzeit von bis zu 40 Jahren birgt langfristige Unsicherheiten, die die wirtschaftliche Stabilität des Vertrags im Laufe der Zeit erheblich gefährden können.
Unklare Vergütungsregelungen: Oftmals ist der genaue Beginn und die Höhe der Zahlungen nicht klar definiert, was den Projektierern rechtliche Frei- bzw. Spielräume gibt und dann zu finanziellen Unsicherheiten sowie Einbußen bei den Landwirten führen kann.
Grunddienstbarkeiten und Einträge ins Grundbuch: Diese können die zukünftige Nutzung des Grundstücks erheblich belasten und sollten daher genau geprüft werden.
Was sollten landwirtschaftliche Betriebe jetzt tun?
Die Anbieter und Projektierer stellen den Vertrag oft als fair und ausgewogen dar. Aber: Jeder Vertragspartner hat unterschiedliche Interessen - ein für den Anbieter/Projektierer guter Vertrag kann für den Landwirt ein schlechter Vertrag sein!
Verträge unbedingt rechtlich prüfen lassen: Verträge in den Bereichen Windenergie-, Photovoltaik- und Batteriespeicher sollten vor der Unterschrift rechtlich geprüft werden - nur so können die rechtlichen Risiken des Vertrags erkannt und unerwünschte Folgen ausgeschlossen werden.
In der Regel übernehmen die Anbieter und Projektierer die Kosten für die rechtliche Prüfung - dies muss im Vorfeld allerdings mit ihnen verhandelt werden. So kann sichergestellt werden, dass einerseits der Vertrag fair gestaltet ist und andererseits die Kosten für die rechtliche Prüfung nicht vom Mitglied getragen werden.
Der Landwirtschaftliche Kreisverband Paderborn bietet Ihnen Unterstützung bei der rechtlichen Prüfung der Verträge. Für Ihre Fragen und Anliegen steht Ihnen unser Syndikusrechtsanwalt Sebastian Baust zur Verfügung (Tel.: 05251 1364-55, E-Mail: sebastian.baust@wlv.de).
Hubertus Beringmeier, Kreisverbandsvorsitzender Imke Harbers, Kreisgeschäftsführerin