Winterversammlung-Berufswettbewerb-Versicherung-Stoffstrombilanz-

Alle 14 Tage neu
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitglieder,
heute erhalten Sie einen „Kreisverband Aktuell“ aus dem
Landwirtschaftlichen Kreisverband
Paderborn
Winterversammlungen
Die Winterversammlungen im Kreis Paderborn nähern sich dem Ende. Die letzte Winterversammlung ist heute Abend, (28.11.) um 19.30 Uhr für die Großgemeinden Borchen und Lichtenau. Dazu treffen wir uns im Bauernhofcafé Kapellenhof, Zur Kapelle 5, 33178 Borchen-Etteln.
Wir freuen uns sehr, wenn Sie und Ihre Familie dabei sind.
Berufswettbewerb 2025 – junge Mitglieder aufgepasst!
Der Berufswettbewerb 2025 in Westfalen-Lippe findet statt vom 4. bis 20. Februar 2025. Das Motto ist: „Zukunft gestalten, Talente entfalten!“
Der Kreisentscheid in Paderborn fällt auf den 8. Februar 2025.
Der anschließende Landesentscheid für die Landwirtschaft wird vom 25. bis 27. März auf Haus Düsse sein.
Hier sind weitere wichtige Infos:
Alle Berufsschüler:innen der Landwirtschaft können sich anmelden.
Der Ring der Landjugend besucht in den kommenden Wochen alle Berufsschulen in Westfalen-Lippe, also auch die Gregor-Mendel-Berufsschule in Paderborn, und wirbt für eine Teilnahme. Eine Anmeldung ist nach den Besuchen möglich.
Die Teilnehmerzahl in den Kreisentscheiden bestimmt über die Anzahl der Teilnehmer:innen aus der jeweiligen Berufsschule, die sich für den Landesentscheid qualifizieren.
Eine Teilnahme lohnt sich also: es ist die ideale Prüfungsvorbereitung, es gibt Netzwerkmöglichkeiten, Sie können Ihre Fähigkeiten und Kenntnisse mit anderen Berufsschülern messen und es winken tolle Preise auf Kreis-, Landes- und Bundesebene.
Berufswettbewerb sucht Richter und Richterinnen
Wir suchen neben Teilnehmern auch motivierte Richterinnen und Richter, die die Fähigkeiten der Auszubildenden prüfen wollen. Je nach Anmeldezahl brauchen wir zwischen 10 und 30 Personen pro Kreisentscheid. Die Voraussetzung hierfür ist lediglich ein Bezug zur Landwirtschaft – eine Ausbildung ist nicht notwendig.
Die Aufgabenfelder, die geprüft werden, sind:
Futtermittelbestimmung
Reparaturaufgabe
Präsentationsaufgabe
Theorieprüfung
Bei Fragen oder zur Anmeldung wenden Sie sich bitte an Frau Frauke Froning unter:
info@ringderlandjugend.de oder frauke.froning@ringderlandjugend.de.
Wir freuen uns über Ihr Interesse und Ihre Teilnahme.
Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung nur bis zum 23.12. möglich ist.
Prüfen Sie Ihre Versicherungen
Landwirte sind für viele Versicherungsverträge selbst verantwortlich. Ergeben sich Veränderungen in der Anzahl der Tierplätze, im Produktionsverfahren, werden Flächen hinzugepachtet oder abgegeben, dann hat der Landwirt dies anzuzeigen.
Diese Regelung gilt für die Tierversicherung (Seuchen- und Krankheitsdeckung), für die landwirtschaftliche Inventarversicherung (Tiere, Ernte, Wirtschaftsvorräte, Betriebseinrichtungen), die landwirtschaftliche Betriebs-Haftpflichtversicherung, Hagelversicherung, Rechtsschutzversicherung und die Gebäudeversicherung.
Im Schadenfall würde ein Flächenverzeichnis eingeholt werden, ebenso ein Auszug aus der HIT-Datenbank. Stimmen dann diese Angaben nicht überein, droht Unterversicherung.
Speziell in der Tierversicherung, unter dem Aspekt von ASP und Blauzungenkrankheit, sind ggf. auch die Deckungsbeiträge anzupassen. Gerade bei gestiegenen Milchpreisen und Schlachtpreisen. Zum Thema berät Sie gerne Herr Heiko Taube (Heiko.Taube@wlv.de, Mobil: 01605305299).
Wie steht es um die Stoffstrombilanz?
Mit den kurzfristig geplanten Änderungen im Düngerecht ist nicht so schnell zu rechnen, also auch nicht mit einer baldigen Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung.
Die Abschaffung der derzeitigen Stoffstrombilanzverordnung ist weiterhin erklärtes Ziel einer breiten politischen Mehrheit in Bund und Ländern. Durch die angestrebten Neuwahlen verzögert sich das Prozedere aber. Bis dahin ist die Erstellung der Stoffstrombilanz im Rahmen der bekannten Fristen verpflichtend. Wir raten weiterhin dazu, mit der Erstellung abzuwarten, wie sich die politische Lage entwickelt. Sind alle anderen Aufzeichnungspflichten im Rahmen des Düngerechts vollständig und korrekt erledigt, ist die Erstellung der Stoffstrombilanz in vielen Fällen auch kurzfristig mit relativ wenig Arbeitsaufwand zu erledigen. Von der gesetzlichen Pflicht abgesehen, kann die Stoffstrombilanz für manche Betriebe ein geeigneter Baustein sein, um die betrieblichen Nährstoffströme zu analysieren und zu verbessern.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung der Stoffstrombilanz (Herr Bastian Funke, Bastian.Funke@wlv.de, Tel.: 05251/136453), sowie natürlich bei allen anderen weiterhin gültigen Aufzeichnungspflichten (z.B. Düngebedarfsermittlung, Wirtschaftsdüngercheck, Anlage 5, …)
Gesetzesänderung der Modernisierung des Personengesellschaftsrechts, „MoPeG“
In unserem Sonder-Newsblog KW 43 vom 23. Oktober 2024 "MoPeG bringt wichtige Änderungen" hatten wir auf die Herausforderungen bei GbR-Verträgen im Zusammenhang mit der Gesetzesänderung hingewiesen. Zur Absicherung und Risikominimierung empfehlen wir, bestehende GbR-Verträge zumindest rechtlich überprüfen zu lassen.
Bei Bedarf oder Fragen hierzu melden Sie sich gerne bei Herrn Sebastian Baust (Tel.: 05251 1364-55, E-Mail: sebastian.baust@wlv.de).