Steuerentlastungen für Landwirte | 17. Juli 2025

Agrardieselrückvergütung und Stromsteuersenkung

Jetzt Anträge stellen

Die Bundesregierung hat erste Entlastungen für landwirtschaftliche Betriebe auf den Weg gebracht. Die die Steuerentlastungen müssen aktiv beantragt werden.

Agrardieselrückvergütung für 2024

Bis Ende des Jahres kann die Steuerentlastung für den 2024 bezogenen Agrardiesel gestellt werden. Unbedingt beachten: Der alte Entlastungsbetrag von 21,48 ct wurde bis zum 29.02.2024 gezahlt, erst am 01.03.2024 ist der reduzierte Entlastungsbeitrag von 12,8 ct eingeführt worden. Diese Differenzierung muss beim Eintragen in der Tabelle beachtet werden.

Unsere Empfehlung: Jetzt den Antrag stellen! Sollte es eine rückwirkende Anhebung der Entlastungssätze geben, gilt diese auch für bereits gestellte und ausgezahlte Anträge.

Erstattung der Stromsteuer für 2024

Für Landwirte wird die Stromsteuer für betrieblich genutzten Strom ab 2024 gesenkt. Diese Steuersenkung ist Teil des Ersten Haushaltsfinanzierungsgesetzes und gilt zunächst für die Verbrauchsjahre 2024 und 2025. Beschlossen wurde für landwirtschaftliche Unternehmen die Rückerstattung der Stromsteuer von 2 ct je kWh betrieblich genutzten Strom. Dies gilt oberhalb eines Sockelverbrauchs von 12.500 kWh pro Jahr. Bis Ende Dezember 2025 können Gewerbetreibende auf der Grundlage der Jahresabrechnung ihres Energieversorgers einen Antrag auf Stromentlastung stellen. Der Rückerstattungsantrag ist ähnlich dem Agrardieselantrag digital über das Zoll-Portal (www.zoll-portal.de) einzureichen.

Bringen Sie schon jetzt den Entlastungsantrag für 2024 auf den Weg.

Sie sind unsicher oder haben Fragen? Wir unterstützen Sie gerne. Rufen Sie uns an und/oder vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin.

Bitte wenden Sie sich an unseren Agrarberater Markus Storck,

Tel. 02574 – 939258 oder per Mail:

markus.storck@wlv.de