Pflanzenschutzmittelkartell | 23. Februar 2023

Klagemöglichkeiten für Landwirte über BGG

Landwirte, die zwischen 2006 und 2016 überteuerte Pflanzenschutzmittel erworben haben, können dagegen klagen

Bäuerliche Geschädigtengemeinschaft mit Prozessfinanzierung

Klagemöglichkeiten gegen Pflanzenschutzmittelkartell

Derzeit werden viele Landwirte von der unilegion Pflanzenschutz GmbH kontaktiert. Sie sollen sich dem „unilegion Bauernbündnis Pflanzenschutz“ anschließen. Hintergrund ist, dass das Bundeskartellamt Anfang 2020 Bußgelder von insgesamt ca. 157 Mio. Euro gegen Pflanzenschutzmittel-Großhändler wegen einer Kartellabsprache verhängt hat.

Da Kartelle üblicherweise zu überhöhten Preisen führten, gehe das unilegion Bauernbündnis Pflanzenschutz davon aus, dass allen landwirtschaftlichen Betrieben erhebliche Rückzahlungsansprüche zustünden, die sie in der Zeit zwischen 2006 und 2016 Pflanzenschutzmittel bei den Kartellanten erworben hätten.

Die unilegion Pflanzenschutz GmbH arbeitet mit der Großkanzlei Taylor Wessing in Hamburg zusammen.

BGG mit Prozessfinanzierung

Landwirte, die Schadensersatzansprüche wegen des Pflanzenschutzmittelkartells geltend machen wollen, können sich auch an die „Bäuerliche Geschädigtengemeinschaft PSM-Kartell (BGG)“ wenden. Ihr haben sich bislang etwa 3500 Landwirtschaftsbetriebe angeschlossen. Sie arbeitet mit der Kanzlei GQL Gussone Quecke Legal und der Kanzlei Lieff Cabraser Heimann & Bernstein zusammen.

Angeboten wird zum einen die Möglichkeit, Forderungen zu verkaufen (22 % der geschätzten Schadenssumme als Kaufpreis) oder aber sich einer „Sammelklage“ (Klagehäufung) anzuschließen. Das Unternehmen TransAtlantis, einer der größten in Europa tätigen Investoren und Prozessfinanzierer, übernimmt die Prozessfinanzierung.

Sollten die Klagen Erfolg haben, wird die Forderung aber nur zu 75 % ausgeglichen, der Rest geht an den Prozessfinanzierer.

Über Erfolgsaussichten können derzeit keine Aussagen getroffen werden. Es ist mit einer langen Verfahrensdauer zu rechnen. Angesichts der Möglichkeit der Prozessfinanzierung erscheint aus Sicht des WLV die Klageerhebung über die BGG für die Landwirte aber risikolos.

Weil viele Landwirte nach der Möglichkeit fragen, sich der BGG anzuschließen, hat diese nun die „BGG II“ gegründet. Im Vordergrund steht der Verkauf der Ansprüche, jeder hat aber weiterhin die freie Wahl zwischen einem Verkauf und einem Anschluss an die „Sammelklage“. Interessierte Landwirte können sich hier registrieren:

Beitritt - Bäuerliche Geschädigtengemeinschaft (agrarkartell.de)