Regionalplan-Änderung: Jetzt Betroffenheit prüfen

Die Planunterlagen zur Änderung des Regionalplans Münsterland liegen derzeit öffentlich aus. Prüfen Sie Ihre indivduelle Betroffenheit. Stellungnahmen sind bis zum 30. September möglich
Derzeit erfolgt die Änderung des Regionalplanes Münsterland. Die entsprechenden Karten und Begründungen sowie die textlichen Festsetzungen auch für den Kreis Steinfurt liegen noch
bis zum 30. September 2023 öffentlich aus. Bis dahin haben Sie die Möglichkeit, eine persönliche Stellungnahme zu den Festlegungen abzugeben. Bitte prüfen Sie unbedingt Ihre individuelle Betroffenheit und geben Sie ggfls. Ihre Stellungnahme bis zum 30. September 2023 ab.
Was ist ein Regionalplan?
Der Regionalplan ist ein Rahmenplan, der Vorgaben für zukünftige Planungen auf Kreis-, Städte- und Gemeindeebenen macht. Wichtig: Dieser Plan hat für Sie zunächst keine unmittelbare Auswirkung. Große Bedeutung hat der Regionalplan aber bei der Landschaftsplanung im Kreis Steinfurt und bei der Bauleitplanung der Kommunen (Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen).
Wo kann ich die Planunterlagen einsehen?
Bei den Kreisen ist das Sichten der Planunterlagen ausschließlich elektronisch möglich:
Änderung des Regionalplans Münsterland - Beteiligungsverfahren | Kreis Steinfurt (kreis-steinfurt.de)
Eine interaktive Karte sowie alle Begründungen sind auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster zu finden:
Bezirksregierung Münster – Interaktiver Regionalplan NRW (bezreg-muenster.de)
Zudem liegen die Planunterlagen während der oben genannten Auslegungsfrist auch bei der Bezirksregierung Münster, Domplatz 1-3, 48143 Münster zu den allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis freitags 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr) in Raum 306 zur Einsicht aus. Terminvereinbarung unter Tel. 0251/411-4868 (Frau Güers).