21. Februar 2018

Ausbringen von Gülle: Strenge Richtlinien und moderne Technik

„Wenn ich meine Böden dünge, darf ich bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten“, erklärt Hubert Raring. Der Landwirt betreibt mit seiner Familie und 2 Arbeitskräften in Beckum einen Veredlungsbetrieb mit 1000 Mastplätzen, 110 Bullenplätzen und 75 ha Landwirtschaftliche Nutzfläche.

An diesem Morgen steht er inmitten einer Besuchergruppe auf seinem Hof: Vertreter der Landwirtschaft, der Kammer und der Unteren Wasserbehörde haben zum Pressetermin auf den Betrieb des Landwirtes in Beckum eingeladen. Ein monotones Pumpgeräusch begleitet das einleitende Informationsgespräch: Schon seit sieben Uhr pumpt Lohnunternehmer Martin Sunderkemper mit modernster Technik Gülle direkt vom Hof über einen 1,6 Kilometer langen Schlauch direkt bis zum Schlepper mit angehängter Verteiltechnik. Rund 120 bis 150 Kubikmeter Gülle kann er pro Stunde pumpen – je nach Konsistenz der Gülle und Wegstrecke zwischen Gülletank und Feld. Zu sehen ist nichts. Zu riechen auch wenig: Die Gülle wird über dünne Schläuche unmittelbar über dem Boden ausgebracht. „Das ist sehr geruchsarm“, betont Kreisverbandsvorsitzender Hermann-Josef Schulze-Zumloh.
 „Wirtschaftsdünger ist für das Wachstum der Getreidepflanzen unverzichtbar“, so der Landwirt. Gülle besteht zu rund 90 Prozent aus Wasser mit darin gelösten Nährstoffen, organischen Substanzen und Mineralstoffen. Die wichtigsten Nährstoffe für ein gesundes Pflanzenwachstum sind Stickstoff, Phosphat und Kalium. Die organischen Bestandteile regulieren den Humusgehalt des Bodens. Der Landwirt muss genaue Vorgaben einhalten, damit nicht zu wenig und nicht zu viel Nährstoffe ausgebracht werden. Das ist eine Wissenschaft für sich. Die Kontrollen sind streng“, so Landwirt Hubert Raring. Ulrich Bultmann, Geschäftsführer der Landwirtschaftskammer NRW-Kreisstelle Warendorf, bestätigt die regelmäßigen Kontrollen. Verstöße gegen die neue Düngeverordnung haben weder die Kammer, noch die Untere Wasserbehörde verzeichnen müssen.

Die Landwirte müssen sich an die Düngeverordnung halten: Mehr als 170 Kg Stickstoff pro Hektar dürfen nicht überschritten werden. Außerdem darf der Boden nicht zu nass und nicht zu tief gefroren sein. Sperrfristen sind einzuhalten: Vor dem 1. Februar und nach dem 1. November darf gar nicht gedüngt werden. Seit den letzten Niederschlägen sind rund 14 Tage vergangen. „Die Böden hatten Zeit, abzutrocknen und sind jetzt wieder befahrbar. Wenn in diesen Tagen die Gülle in den frühen Morgenstunden  ausgebracht wird und die obere Bodenschicht mit Aufgang der Sonne wieder antaut, können die Nährstoffe in den Boden einziehen“, so Bultmann. 

Für die exakte Berechnung sorgt das Düngeplanungsprogramm, das die Landwirtschaftskammer jedes Jahr erstellt. Der Landwirt muss außerdem eine Nährstoffbilanz erstellen: Denn die Anzahl der Tiere, die die Gülle produzieren, muss mit der Ackerfläche übereinstimmen, auf die der Nährstoff ausgebracht wird. Sind die eigenen Flächen zu klein, muss der Landwirt nachweisen, wohin er seine überschüssige Gülle bringt.

Für die Besuchergruppe geht es schließlich aufs Feld: Hier werden die letzten Kubikmeter Gülle auf den Boden ausgebracht. Der Trecker zieht hunderte Meter Schlauch hinter sich her. Es wird Zeit, dass Lohnunternehmer Sunderkemper fertig wird: Denn die Sonne hat den Boden schon sehr weit aufgetaut, der Boden wird weicher, der Trecker ist schwer. Das schadet dem Boden. Aber auch hier bringt der technische Fortschritt Vorteile: "Dank der Schlauchtechnik bringen wir nur noch rund 8 Tonnen an Gewicht auf den Boden. Mit einem Güllewagen sind das schnell 30 und mehr Tonnen", so Landwirt Hubert Raring.