Regionalplan liegt bis 30.09.2023 aus

Stellungnahmen sind möglich. Wir helfen gerne beim Formulieren.
Zurzeit erfolgt die Änderung des Regionalplanes Münsterland durch Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange. Der Regionalrat Münster hat in seiner Sitzung am 12.12.2022 den Beschluss gefasst, den Regionalplan Münsterland zu ändern. Sowohl die textlichen als auch die zeichnerischen Festlegungen des Regionalplanes Münsterland sollen an die Festlegungen des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen und des Bundesraumordnungsplans für den Hochwasserschutz angepasst werden.
Die Planänderungen umfassen das gesamte Plangebiet des Regionalplans Münsterland und betrifft die Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt, Warendorf und die kreisfreie Stadt Münster.
Mit der Planänderung soll das Münsterland mit seinen 66 Städten und Gemeinden neue Vorgaben enthalten, die bei Flächennutzungs- und Bebauungsplänen wie auch bei Naturschutzgebieten u.ä. zu beachten sind. Der Regionalplan ist ein Rahmenplan – direkte Festsetzungen für Ihre Flächen erfolgen dadurch nicht. Ihre landwirtschaftlichen Nutzflächen können vom Regionalplan indirekt dadurch betroffen sein, wenn die Kommunen Planungen darauf abstellen und eigene Pläne aufstellen, von denen ihre Flächen dann direkt betroffen werden.
Die Planunterlagen liegen noch bis zum 30.09.2023 öffentlich aus und können auf folgender
Internetseite der Bezirksregierung
eingesehen werden:
Zudem liegen die Planunterlagen während der o.g. Auslegungsfrist auch bei der Bezirksregierung in Münster, Domplatz 1-3, montags-freitags 7.30-16.00 Uhr in Raum 306 für jeden zur Einsicht aus. Die Einsichtnahme ist möglich nach telefonischer Terminvereinbarung mit Frau Grüers unter Tel. 0251/411-4868.
Sowohl der WLV-Bezirksverband als auch die Landwirtschaftskammer NRW, Bezirksstelle für Agrarstruktur, werden Stellungnahmen zu den textlichen und zeichnerischen Festlegungen verfassen.
Auch Sie als Betroffene/r können bis einschließlich 30.09.2023 über die online-Plattformen www.beteiligung.nrw.de Stellungnahmen zu den Regionalplanänderungen abgeben. Die Stellungnahmen sollen den vollständigen Namen und die Anschrift der stellungnehmenden Person enthalten, sowie die Namen des Dokuments, des Kapitels oder der Seitenzahl im Regionalplanentwurf, um die Verortung sicherzustellen.
Dazu ist es hilfreich, einen Blick in die entsprechenden zeichnerischen Festlegungen zu werfen, um herauszufinden, ob Ihre Grundstücke überhaupt von den Neuregelungen betroffen sein könnten.
Damit Veränderungen des bestehenden zu dem jetzt offenliegenden Regionalplan einfacher identifizierbar sind, hat die Landwirtschaftskammer NRW auf Grundlage von Daten der Bezirksregierung Münster Karten erstellt, in denen nur die Veränderungen der Planzeichen „Allgemeiner Siedlungsbereich“ (ASB, ASB-Potentialfläche), „Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen“ (GIB, GIB-Potentialfläche), „Bereich für den Schutz der Natur“ (BSN) und Bereich für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung (BSLE) dargestellt sind. Diese Karten können Sie unter folgendem Link
der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe
abrufen:
Beim Verfassen der Stellungnahmen sind Ihnen die Landwirtschaftlichen Kreisverbände sodann gerne behilflich.
Eingegangene Stellungnahmen sind im Rahmen einer Gesamtabwägung über die Planänderung vom Regionalrat zu berücksichtigen und durch abschließenden Feststellungsbeschluss zu entscheiden. Eine schriftliche Mitteilung erfolgt hierzu nicht.