ASP - Ausnahme für eine Verbringung | 30. Juli 2025

Vor ASP-Ausbruch: Jetzt handeln!

Sicherheitsmanagement-Plan jetzt erstellen

Mit großer Sorge betrachten WLV, Landwirtschaftskammer und die Kreisverwaltung den aktuellen ASP-Ausbruch in den Kreisen Olpe und Siegen-Wittgenstein. Damit hat diese gefährliche Tierseuche erstmals Westfalen erreicht. Das ist sehr beunruhigend und unterstreicht die Handlungsnotwendigkeit gerade in unserer schweinehaltenden Region. Gemeinsam müssen wir hier im Kreis Warendorf alle Maßnahmen ergreifen, die dem Schutz vor einem ASP-Ausbruch dienen.

Dennoch können wir das Risiko eines Ausbruchs nicht vollständig ausschließen. So besteht jederzeit die Gefahr, dass es zu einem Ausbruch in ASP-freien Gebieten kommen kann. Tierhalterinnen und Tierhalter können dabei unverschuldet in eine schwierige Situation gelangen.

Mit der Einrichtung von Restriktionszonen wird die Verbringung von Schweinen in ASP-freie Gebiete nur in Ausnahmen möglich sein. Um im ASP-Fall die notwendigen Voraussetzungen für diese Ausnahmen zu erfüllen, müssen konkrete Maßnahmen umgesetzt sein. Die zuständigen Kreisveterinärbehörden haben im Falle eines ASP-Ausbruchs eine Vielzahl an Maßnahmen zu erledigen, sodass es zu Verzögerungen bei der Risikobewertung vor Ort kommen kann. Sie als Betriebsleiter können bereits jetzt entsprechende Anforderungen erfüllen, ihren Betrieb für den Ernstfall wappnen und dadurch die Behörden unterstützen. Nach Erfüllung aller Vorgaben ist eine potenzielle Verbringung von Schweinen aus ASP-Restriktionsgebieten auf Antrag möglich. Als Grundvoraussetzung ist u.a. das Erstellen eines betriebsindividuellen Biosicherheitsmanagementplans unerlässlich.

Diese Voraussetzung ist jetzt zu schaffen. Im Seuchenfall können Sicherheitsmanagementpläne – wenn überhaupt – nur noch im Einzelfall erstellt und genehmigt werden.

Die Umsetzung dieser Projekte wird von der Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen finanziell gefördert. Die Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen unterstützt schweinhaltende Betriebe in vielerlei Hinsicht. Zudem können Sie mit der Teilnahme am ASP-Früherkennungsprogramm bereits vorab wichtige Vermarktungsvoraussetzungen schaffen. 

Zum weiteren Vorgehen berät das Veterinäramt des Kreises Warendorf (02581/53-3901), ihr Hoftierarzt oder der Schweinegesundheitsdienst der Landwirtschaftskammer (02945/989-765).

Bitte handeln Sie jetzt! Nutzen Sie die Beratung zur Biosicherheit und Errichten Sie Ihren betriebsindividuellen Sicherheitsmanagementplan.

Nur unter diesen Voraussetzungen kann für den schlimmsten Fall ein Verbringen von Schweinen aus der Sperrzone heraus überhaupt versucht werden.