Amprion: Unterirdischer Leitungsbau | 12. Juli 2024

Korridor B geht in die nächste Runde

Zahlreiche Gemeinden im Kreis Warendorf sind vom Amprion-Leitungsbau betroffen. Wir haben die wichtigsten Infos für betroffene Betriebe zusammengestellt.

Amprion hat bei der Bundesnetzagentur die Anträge auf Bundesfachplanung für das Vorhaben 49 [unterirdische Gleichstromtrasse] des Bundesbedarfsplanungsgesetzes Abschnitt Süd 1 (Steinfurt-Warendorf) und Süd 2 (Warendorf-Lippetal/Welver/Hamm) gestellt.

Vom Vorhaben 49 Süd 1 und 2 sind im Kreis Warendorf möglicherweise die Gemeinden Ahlen, Alverskirchen, Beckum, Dolberg, Enniger, Everswinkel, Hoetmar/Freckenhorst, Milte-Velsen, Ostbevern, Sendenhorst, Telgte/Westbevern, Vorhelm und Westbevern-Brock betroffen.

Die Bundesnetzagentur hat die eingereichten Unterlagen für vollständig erklärt und wird diese jetzt veröffentlichen. Durch die Veröffentlichung der Unterlagen ergibt sich für die Betroffenen im Rahmen der Anhörung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens die Möglichkeit, Einwendungen abzugeben.

Die Auslegung der Unterlagen erfolgt ausschließlich in elektronischer Form durch eine Veröffentlichung im Internet in der Zeit vom 15.07.2024 bis einschließlich 14.08.2024.

Die Unterlagen sowie weitere Informationen zu dem Vorhaben finden Sie ab dem 15.07.2024 im Internet

Wir empfehlen Ihnen, sich die Karten herunterzuladen, im Detail anzuschauen und zu prüfen, ob Ihre Grundstücke von den möglichen Trassenverläufen betroffen sind.

In den Karten ist der dunkel dargestellte Vorschlagskorridor neben weiteren Korridorvarianten dargestellt. Erstmals ist in den Karten mit einer gestrichelten Linie ein möglicher Verlauf der Erdkabeltrasse innerhalb des Korridors eingezeichnet.

Was tun, wenn ich betroffen bin?

Sofern Sie betroffen sind, besteht für Sie die Möglichkeit, Einwendungen gegen den Trassenverlauf geltend zu machen. Der Zeitraum für die Abgabe der Einwendungen besteht vom 15.07.2024 bis zum 14.09.2024.

Die Einwendungen müssen Ihren Namen und Ihre vollständige Adresse in leserlicher Form enthalten. Weiter müssen schriftliche Einwendungen eigenhändig unterschrieben sein. Sie erhalten keine Eingangsbestätigung und auch keine individuellen Antwortschreiben. Die Bundesnetzagentur wird die Einwendungen auch an den Vorhabenträger Amprion weitergeben. Wir empfehlen jedoch, selbständig die Einwendungen an Amprion weiterzuleiten.

 Die Einwendungen sind über folgende Wege an die Bundesnetzagentur zu richten:

 Für das Vorhaben 49 Abschnitt Süd 1 (Steinfurt-Warendorf): 

Für das Vorhaben 49 Abschnitt Süd 2 (Warendorf-Lippetal/Welver/Hamm)

Es wird voraussichtlich im Herbst 2024 hierzu einen Erörterungstermin geben. Hierzu werden Sie als Einwender eine Einladung erhalten.

Der WLV wird ebenfalls eine eigene Stellungnahme zu dem Vorhaben abgeben. Unsere Stellungnahme werden wir auf der WLV-Homepage (Kreisverband Warendorf) für Sie veröffentlichen.

Aktuelle Karten, auch für andere Abschnitte zu Korridor B, finden Sie auf dem entsprechendem Kartenmaterial der Projektseite: https://korridor-b.amprion.net/

Für Fragen stehen Ihnen im Kreisverband Herr Dr. Quas und Frau Engelke gerne zur Verfügung.

Ihre Ansprechpartner

Dr. Matthias Quas
Tel.
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Geschäftsführung Kreisverband | Rechtsberatung

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