26. November 2020

Agrardieselentlastung - Antragsverfahren

Antragstellung ab dem Kalenderjahr 2021 - Frist zur Einreichung der Email-Adresse ist der 10.12.2020! Übergangszeitraum 3 Jahre: Möglichkeit, Anträge weiter in Papierform einzureichen, parallel zur Antragstellung über das BuG-Portal.

Bisher ist es möglich, die Agrardieselentlastung entweder in Papierform oder im Online-Verfahren zu beantragen. Im derzeitigen Online-Verfahren ist nach Absenden des elektronischen Vordruckes der unterschriebene komprimierte Antrag dem zuständigen Hauptzollamt zu übersenden. Dieses sogenannte „Hybridverfahren" ermöglicht allerdings keine vollständig medienbruchfreie Antragstellung und erfüllt nicht die Voraussetzungen des Online-Zugangsgesetzes. Da Bund, Länder und Kommunen aber bis spätestens 31.12.2022 verpflichtet sind, dieses umzusetzen, wird das bisherige Onlineverfahren für die Agrardieselentlastung ab dem Entlastungsjahr/Wirtschaftsjahr 2020 (Beantragung ab 01.01.2021) durch die Möglichkeit der Antragstellung über das Bürger- und Geschäftskundenportal (BuG) ersetzt (www.zoll-portal.de). Dieses Portal soll dann die erforderliche medienbruchfreie Abwicklung des Antragsverfahrens erlauben und zudem die Möglichkeit für die Antragsteller schaffen, den Status ihrer gestellten Anträge zu verfolgen. Außerdem soll es im BuG möglich sein, online auf komfortable Weise mit der Zollverwaltung in Kontakt zu treten, z.B. zur Nachreichung von Unterlagen.

Registrierung
Als Voraussetzung für die Beantragung der Agrardieselentlastung über das Bürger- und Geschäftskundenportal (BuG) ist eine einmalige Registrierung und sichere Identifizierung mittels ELSTER-Zertifikat vorgesehen (https://www.elster.de/eportal/start). Daneben kann auch eine Identifizierung für natürliche Personen mit elektronischem Personalausweis erfolgen.
Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, die für das Wirtschaftsjahr 2019 einen Antrag auf Agrardieselvergütung abgegeben haben, haben von der Zollverwaltung ein Schreiben mit umfangreichen Informationen zum künftigen Verfahren der Antragstellung erhalten. Mit Bereitstellung des Systems im Januar 2021 wird den Antragstellern dann elektronisch ein Link übermittelt, mit dem die Antragsteller die Möglichkeit einer vereinfachten Registrierung mit Hilfe einer systemseitigen Vorabanlage im BuG-Portal haben werden. Die vereinfachte Registrierung setzt voraus, dass der Zollverwaltung die E-Mail-Adresse der Antragsteller vorliegt. Die E-Mail-Adresse mit der zuständigen Agrardieselnummer muss dem Hauptzollamt unter E-Mail ADV.hza-ff@zoll.bund.de bis zum 10.12.2020 angegeben werden.
Nach erfolgter Registrierung ist es für die Nutzer möglich, die Vorjahresdaten (wie Restbestände der nicht verbrauchten Energieerzeugnisse) im BuG-Portal einzusehen.

Vertreterregelung
Außerdem ist voraussichtlich ab Juni 2021 die Möglichkeit vorgesehen, Vertreterregelungen
einzurichten. Mit diesen Vertreterregelungen können dann Dritte, wie z.B. Steuerberater mit
der Antragstellung beauftragt werden.

Übergangszeitraum
Für einen Übergangszeitraum von 3 Jahren besteht weiter die Möglichkeit, Anträge in Papierform einzureichen, parallel zur Antragstellung über das BuG-Portal.

Für Rückfragen und weitere Informationen stehen die fachlichen Ansprechpartner der Direktion IV der Generalzolldirektion per E-Mail unter adler-it@zoll.bund.de zur Verfügung.

Sie können sich aber auch in der Geschäftsstelle in Coesfeld 02541/9428-60 bei Frau Völker (vormittags) melden.