Offenlage der Unterlagen | 23. Oktober 2024

Amprion: Leitung Westerkappeln-Gersteinwerk

Verfahren der Raumverträglichkeitsprüfung und Offenlage der Unterlagen gestartet

Der Stromnetzbetreiber Amprion plant den Neubau einer 380-kV-Höchstspannungsleitung zwischen den Umspannanlagen Westerkappeln (Kreis Steinfurt) und Gersteinwerk (Kreis Unna) mit dem Ziel, das Übertragungsnetz für die zukünftig ansteigenden Stromflüsse zu verstärken.

Vom Vorhaben Westerkappeln-Gersteinwerk (Vorschlagskorridor) werden im Kreis Coesfeld nach bisherigem Planungsstand möglicherweise die Gemeinden bzw. Ortschaften

  • Ascheberg

  • und Herbern

betroffen sein.

Seit dem 21. Oktober 2024 ist das Verfahren der Raumverträglichkeitsprüfung formell gestartet. Die Unterlagen werden bis zum 29.11.2024 offengelegt und sind in diesem Zeitraum online öffentlich einsehbar unter: https://www.bezreg-muenster.de/de/service/bekanntmachungen/verfahren/regionalplanung/380-kV_westerkappeln_gersteinwerk/index.html im Reiter "Auslegung". Außerdem liegen die Planunterlagen während der oben genannten Auslegungsfrist bei der Bezirksregierung Münster, Domplatz 1-3, 48143 Münster zu den allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis freitags 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr) in Raum 307 zur Einsicht aus. Die Bezirksregierung bittet darum, für die Einsichtnahme telefonisch einen Termin zu vereinbaren unter: 0251 411-4868.

Im Anschluss daran erfolgt im zweiten Quartal 2025 eine Gutachterliche Stellungnahme der Bezirksregierung Münster.

Weitere Informationen rund um die geplante Leitung Westerkappeln - Gersteinwerk finden Sie unter folgendem Link:

https://wlv.de/kreisverbaende/coesfeld/aktuell/kreisverbands-meldungen/amprion-leitung-westerkappeln-gersteinwerk

Weitere Informationen zu dem Vorhaben finden Sie auch auf dem Internetauftritt der Amprion GmbH:

https://www.amprion.net/Netzausbau/Aktuelle-Projekte/Westerkappeln-%E2%80%93-Gersteinwerk/

Wir empfehlen Ihnen, sich die Karten herunterzuladen, im Detail anzuschauen und selbstständig gewissenhaft zu prüfen, ob Ihre Grundstücke von den möglichen Trassenverläufen überhaupt betroffen sind.

 

Was tun, wenn ich betroffen bin?

Sofern Sie betroffen sind, besteht für Sie die Möglichkeit, Einwendungen gegen den Trassenverlauf individuell geltend zu machen. Die Frist für die Abgabe von Einwendungen läuft im Zeitraum vom 21.10.2024 bis einschließlich zum 29.11.2024.

Die Einwendungen müssen Ihren Namen und Ihre vollständige Adresse in leserlicher Form enthalten. Schriftliche Einwendungen müssen eigenhändig unterschrieben sein.

Die Einwendungen können über folgende Wege an die Bezirksregierung Münster gerichtet werden:

Darüber hinaus ist bei allen auslegenden Behörden die Abgabe einer Stellungnahme vor Ort oder zur Niederschrift möglich.

Eine Benachrichtigung über den Eingang der Stellungnahme erfolgt grundsätzlich nicht.

Sollten Sie eine Stellungnahme abgeben, werden die darin angegebenen personenbezogenen Daten (z. B. Name, Anschrift, E-Mailadresse) gespeichert und im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen.

Der Landwirtschaftliche Kreisverband Coesfeld wird fristgerecht eine eigene Stellungnahme abgeben.

Sofern Sie bei der Formulierung Ihrer Einwendungen Hilfe benötigen, steht Ihnen der Kreisverband gerne zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass wir den hierfür anfallenden Zeitaufwand nach unserer Kostenordnung in Rechnung stellen müssen. Bitte beachten Sie ferner, dass wir für eine fristgerechte Bearbeitung Ihrer Anfrage auf Ihre zeitnahe Ansprache angewiesen sind.

Sie erhalten von der Bundesnetzagentur keine Eingangsbestätigung und auch keine individuellen Antwortschreiben auf Ihre Einwendung.