Amprion | 3. Dezember 2024

Dülmen: Ankündigung von Kartierungsarbeiten für Trassenplanung

Ortsübliche Bekanntmachung der Amprion GmbH zu Kartierungsarbeiten für die Erdkabelverbindung Korridor B

Der Stromnetzbetreiber Amprion GmbH plant aktuell eine Hochspannungsleitung, Korridor B, um das Ruhrgebiet mit Strom aus Norddeutschland zu versorgen.

Für die Berücksichtigung des Artenschutzes im bevorstehenden Planfeststellungsverfahren sind Bestandserfassungen der Tier- und Pflanzenarten im Bereich der Stadt Dülmen erforderlich. Die Kartierungen dienen dazu, Aufschluss über relevante artenschutzrechtliche Aspekte zu erhalten.

Die folgenden Flure im Bereich der Stadt Dülmen sind von den Kartierungs- und Vermessungsarbeiten betroffen:

  • Gemarkung: Dülmen-Kirchspiel

    • Flure: 1; 7; 8; 108; 113

  • Gemarkung: Merfeld

    • Flure: 3; 4; 5; 6; 21; 22; 24

  • Gemarkung: Rorup

    • Flure: 16; 24; 25; 26; 30; 31; 32; 33

Folgende Kartierungsarbeiten, die jedoch nicht auf allen Grundstücken erfolgen müssen, werden von der Amprion GmbH angekündigt:

  • Vermessungsarbeiten

  • Probeflächenermittlung / Biotoptypkartierung

  • Brut- und Rastvogelkartierung

  • Horst- und Höhlenbaumkartierung

  • Fledermauskartierungen

  • Kartierungen von Amphibien, Haselmäusen, Reptilien, Schmet-

    terlingen, Libellen und Käfern

Die angekündigten Vorarbeiten dienen zur Erhebung essenzieller Daten, die für die weitere Planung des Vorhabens erforderlich sind.

Mit der ortsüblichen Bekanntmachung durch die Amprion GmbH werden den von den Untersuchungen betroffenen Eigentümerinnen und Eigentürmern und Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten nach § 44 Abs. 2 EnWG bekanntgemacht.

Die Vorarbeiten erstrecken sich über einen Zeitraum von

Januar 2025 bis Februar 2026

Die Grundstücke und landwirtschaftlichen Wege werden von den Mitarbeitenden der Amprion GmbH in der Regel zu Fuß, nur tageweise und kurzzeitig betreten. Die Arbeiten vor Ort dauern wenige Minuten bis mehrere Stunden. Um die Flächen mit dem Fahrzeug zu erreichen, werden öffentliche, private und landwirtschaftliche Wege genutzt. Ggf. werden Flurstücke, je nach Witterung und Aufwand, mehrmals an verschiedenen Tagen innerhalb des angegebenen Zeitraums betreten.

Eine Inanspruchnahme der Flurstücke erfolgt nur im Rahmen der oben beschriebenen Vorarbeiten und auf Grundlage des § 44 EnWG. Gemäß Absatz 1 müssen Eigentümerinnen, Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte diese Arbeiten dulden, da sie zur Vorbereitung der Planung dienen. Im Zuge der Arbeiten werden im Regelfall keine Schäden verursacht. Sollte es trotzdem zu Flurschäden kommen, können diese bei der ARGE Umweltplaner Korridor B unter post@arge-umwelt.de angezeigt werden.

Für Fragen steht Ihnen :

Tobias Schmidt

Projektsprecher

TELEFON: +49 172 4037436

E-MAIL: tobias.schmidt@amprion.net

zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: