Kreis Coesfeld ordnet Geflügel-Stallpflicht in weiten Teilen an

Veröffentlichung im Amtsblatt des Kreises Coesfeld
Der Kreis Coesfeld hat am Dienstag, den 18. November 2025, die Aufstallungspflicht für Geflügel in Nordkirchen, Lüdinghausen, Olfen und in Dülmen südlich der A 43 angeordnet, nachdem das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) mitgeteilt hatte, dass ein am 4. November 2025 zwischen Lüdinghausen-Seppenrade und Dülmen tot aufgefundener Kranich positiv auf Vogelgrippe getestet worden ist. Ein erstes Ergebnis vom CVUA Münster vom 7. November 2025, das den Vogelgrippe-Verdacht begründete (AI H5-Nachweis), wurde somit nun durch das FLI bestätigt.
Mit der Veröffentlichung der Allgemeinverfügung kommt es zu Konsequenzen für die Geflügelhalter in der Region. So wird in Teilen des Kreises Coesfeld eine Stallpflicht angeordnet, von einer kreisweiten Aufstallpflicht allerdings aktuell abgesehen.
Der Kreisverband ist mit dem Veterinäramt im Gespräch, um die Situation für die Geflügelhalter so erträglich wie möglich zu gestalten und berichtet über Veränderungen an dieser Stelle.
Die Landwirtinnen und Landwirte mit Geflügelhaltung sind aufgrund der Vogelgrippe sehr besorgt um das Wohl und die Gesundheit ihrer Tiere. Tierschutz steht für die Betriebe an erster Stelle. Die Tierhalter unternehmen erhebliche Anstrengungen, um Geflügeltiere zu schützen und ein Übergreifen des Virus auf die Ställe zu verhindern. Die Vogelgrippe ist für Hausgeflügel hochansteckend und verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitsanzeichen, die oftmals auch tödlich enden. Der Schutz der Tiere durch die konsequente Einhaltung der Biosicherheitsanforderungen hat für die Tierhalter oberste Prämisse und trägt entscheidend zur Eindämmung des Seuchengeschehens bei.
Im Falle eines Ausbruchsgeschehens auf einem landwirtschaftlichen Betrieb herrscht große persönliche Betroffenheit der Betriebsleiter und der Landwirtsfamilien. Das Keulen eines Tierbestandes bedeutet einen tiefgreifenden und sehr emotionalen Einschnitt für die Betroffenen. Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis, wenn es in einem eingerichteten Restriktionsgebiet rund um den Fundort der Vogelgrippe zu Einschränkungen (z.B. bei Messen, Märkten oder Tierschauen) kommen kann.
Der Verzehr von Geflügelfleisch und Eiern ist weiterhin unbedenklich.