Landwirtschaft und Corona
Veranstaltungen & Beratung
„Unsere Selbstbeschränkung von heute kann morgen Leben retten“
(Frank-Walter Steinmeier, Bundespräsident)
Angesichts der aktuellen Entwicklungen rund um die Ausbreitung des Corona-Virus, werden momentan alle Versammlungen und Veranstaltungen des WLV auf Landes- sowie auf Kreisebene bis auf weiteres ausgesetzt.
Zu Ihrem und unserem Schutz, vor allem aber zum Schutz der Personen, die einer Risikogruppe angehören, haben wir uns weiterhin dazu entschlossen, alle persönlichen Beratungstermine in den Geschäftsstellen Coesfeld und Lüdinghausen, vorerst bis Ende April, abzusagen. Gleichzeitig schließen wir beide Geschäftsstellen für den Besucherverkehr und sind ab jetzt vorwiegend telefonisch oder über Email erreichbar. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir den Geschäftsbetrieb momentan auf diese Weise einschränken müssen. Trotzdem setzen wir natürlich alles daran, Ihr Anliegen schnellstmöglich zu klären.
Antragsverfahren
Von den oben genannten Regelungen sind auch die Beratungen im Zusammenhang mit der Beantragung der Flächenprämien betroffen. Sowohl bei der Landwirtschaftskammer als auch beim Landwirtschaftsverband werden momentan keine persönlichen Beratungsgespräche vereinbart. Bitte wenden Sie sich auch hier telefonisch an die betreffenden Kollegen. Ein großer Teil der Anträge kann sicherlich gemeinsam am Telefon bearbeitet werden. Unseren Kollegen Ludger Beeke erreichen Sie unter der Telefonnummer 02541 942861.
Betroffene Betriebe
Laut Infektionsschutzgesetz kann das Gesundheitsamt gegenüber erkrankten und ansteckungsverdächtigen Personen eine Quarantäne oder ein berufliches Tätigkeitsverbot aussprechen. Die Quarantäne kann sogar zwangsweise durchgesetzt werden. Die Maßnahmen können auch mündlich ausgesprochen werden, was aktuell aufgrund wachsender Neuinfektionen auch geschieht.
Wie umfangreich die Quarantäne oder das Tätigkeitsverbot ausgesprochen wird entscheidet das Gesundheitsamt unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls. Dabei gilt für den WLV, dass die Aufrechterhaltung des landwirtschaftlichen Betriebes und die Versorgung und der Schutz der Tiere unbedingt im Einzelfall angemessen Berücksichtigung finden müssen.
Daher muss
- der betroffene Landwirt sofort dem Gesundheitsamt gegenüber – gegebenenfalls mit Unterstützung des Kreisverbandes – seine Einzelfallsituation detailliert schildern
- selbst Vorschläge zum Schutz von Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten der Behörde unterbreiten.
Als Richtschnur kann gelten, dass die Quarantänevorschriften beachtet sind, wenn ein persönlicher Kontakt zwischen einer in Quarantäne befindlichen Person und Dritten (Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten, etc.) vermieden wird.
Informieren Sie die Personen, die den Betrieb regelmäßig aufsuchen (Molkerei, Viehhandel, Genossenschaft/Landhandel, usw.).
Falls Sie, Familienangehörige oder Mitarbeiter betroffen sind, melden Sie sich gerne bei uns im Kreisverband. Wir unterstützen Sie bei der Klärung von Detailfragen rund um die betreffenden Ämter, Betriebshilfsdienst, Krankenversicherung usw.
Weiterführende Informationen
Laufend aktualisierte Informationen (beispielsweise zu Fragen rund um Mitarbeiter, Saisonarbeitskräften, Waren- und Güterverkehr) finden Sie außerdem auf den Internetseiten des WLV und der Landwirtschaftskammer:
Infos des WLV zu Corona
Infos der LWK NRW zu Corona