Amprion: Korridor B | 8. Oktober 2024

Planungen für das Leitungsbauvorhaben Korridor B schreiten voran

Der Kreis Coesfeld ist vom Leitungsbauvorhaben Korridor B betroffen. Wir haben die wichtigsten Infos für betroffene Betriebe zusammengestellt.

Die Vorhabenträgerin Amprion GmbH hat bei der Bundesnetzagentur den Antrag auf Bundesfachplanung für die Höchstspannungsleitung Heide West – Polsum (Vorhaben 48 des Bundesbedarfsplanungsgesetzes), Abschnitt Süd 1 (Steinfurt-Borken) gestellt.

Vom Vorhaben 48 Süd 1 (Vorschlagskorridor) werden im Kreis Coesfeld nach bisherigem Planungsstand möglicherweise die Gemeinden bzw. Ortschaften

  • Osterwick,

  • Darfeld,

  • Billerbeck,

  • Beerlage,

  • Dülmen,

  • Darup,

  • Rorup,

  • Merfeld,

  • Coesfeld,

  • Lette und

  • Nottuln

berührt.

Die Bundesnetzagentur hat die eingereichten Unterlagen zwischenzeitlich für vollständig erklärt und veröffentlicht. Die Auslegung der Unterlagen erfolgt ausschließlich in elektronischer Form durch eine Veröffentlichung im Internet in der Zeit vom 07.10.2024 bis einschließlich zum 06.11.2024.

Die vollständigen Unterlagen sowie weitere Informationen zu dem Vorhaben finden Sie auf dem Internetauftritt der Bundesnetzagentur unter:

www.netzausbau.de/vorhaben48-s1

Wir empfehlen Ihnen, sich die Karten herunterzuladen, im Detail anzuschauen und selbstständig gewissenhaft zu prüfen, ob Ihre Grundstücke von den möglichen Trassenverläufen überhaupt betroffen sind.

In den Karten ist der dunkel dargestellte Vorschlagskorridor neben weiteren Korridorvarianten dargestellt. Erstmals ist in den Karten mit einer gestrichelten Linie ein möglicher Verlauf der Erdkabeltrasse innerhalb des Korridors eingezeichnet.

Was tun, wenn ich betroffen bin?

Sofern Sie betroffen sind, besteht für Sie die Möglichkeit, Einwendungen gegen den Trassenverlauf individuell geltend zu machen. Die Frist für die Abgabe von Einwendungen läuft im Zeitraum vom 07.10.2024 bis einschließlich zum 06.12.2024.

Die Einwendungen müssen Ihren Namen und Ihre vollständige Adresse in leserlicher Form enthalten. Schriftliche Einwendungen müssen eigenhändig unterschrieben sein.

Die Einwendungen können über folgende Wege an die Bundesnetzagentur gerichtet werden:

Es wird im Anschluss an die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung einen Erörterungstermin geben. Hierzu werden Sie als Einwendungsführer eine persönliche Einladung von der Bundesnetzagentur erhalten.

Der Landwirtschaftliche Kreisverband Coesfeld wird fristgerecht eine eigene Stellungnahme abgeben.

Sofern Sie bei der Formulierung Ihrer Einwendungen Hilfe benötigen, steht Ihnen der Kreisverband gerne zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass wir den hierfür anfallenden Zeitaufwand nach unserer Kostenordnung in Rechnung stellen müssen. Bitte beachten Sie ferner, dass wir für eine fristgerechte Bearbeitung Ihrer Anfrage auf Ihre zeitnahe Ansprache, bis spätestens Montag, den 18.11.2024, angewiesen sind.

Sie erhalten von der Bundesnetzagentur keine Eingangsbestätigung und auch keine individuellen Antwortschreiben auf Ihre Einwendung.

Weitere Informationen zum Vorhaben Korridor B finden Sie zudem auf der Homepage der Amprion GmbH unter:

https://korridor-b.amprion.net/

Unter der Registerkarte „Mediathek“ können Sie auch hier auf aktuelles Kartenmaterial zugreifen.