Stimmrecht zur Wahl der SVLFG wahrnehmen

Durch die Sozialwahl 2023 der SVLFG bestimmen die Versicherten Arbeitnehmer, die Arbeitgeber und die Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte jeweils ihre ehrenamtlichen Vertreterinnen und Vertreter selbst.
Alle sechs Jahre finden in Deutschland Sozialversicherungswahlen statt. Neben der Europawahl und der Bundestagswahl ist die Sozialversicherungswahl die drittgrößte Wahl in Deutschland. Bei der SVLFG wählen die versicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und die Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte, im Zuge einer Listenwahl, jeweils ihre ehrenamtlichen Vertreterinnen und Vertreter für die Vertreterversammlung. Die gewählte Vertreterversammlung der SVLFG entscheidet über die Satzung und damit auch über die Beitragsmaßstäbe bei Berufsgenossenschaft und Krankenversicherung sowie Präventionsangebote und zusätzliche Leistungen der Krankenkasse.
Ab dem 10. April 2023 werden die Wahlunterlagen zur Sozialwahl 2023 der SVLFG versandt. Zurückgesandt werden müssen die Wahlscheine bis spätestens 31. Mai 2023 an die SVLFG - Achtung: Der Posteingang bei der SVLFG zählt!
Wahlberechtigt sind alle Unternehmer der landwirtschaftlichen Unfallversicherung, auch Altenteiler mit Rückbehaltsflächen, mithelfende Ehepartner sowie ehemalige Landwirte und Ehepartner, die eine Unfallrente beziehen.
Die SVLFG fragte zunächst mittels eines Fragebogens bei den Betrieben ab, ob fremde Arbeitskräfte beschäftigt sind. Dieser Fragebogen muss zwingend zurückgeschickt werden, um Wahlunterlagen zu erhalten. Selbstständige Landwirtinnen und Landwirte ohne fremde Arbeitskräfte, die den Fragebogen zur Feststellung der Wahlberechtigung noch nicht zurückgeschickt haben, können dies immer noch nachholen und so ihre Wahlunterlagen erhalten. Auch verloren gegangene Fragebögen können bei der SVLFG unter 0800 589 2716 oder fragen-sozialwahl@svlfg.de neu beantragt werden.
Wichtig ist, dass möglichst viele Landwirtinnen und Landwirte aus Nordrhein-Westfalen in die Vertreterversammlung gewählt werden. Nur so ist sichergestellt, dass nordrhein-westfälische Interessen auch zukünftig bestmöglich vertreten und durchgesetzt werden können. Deshalb Liste 7 - Landwirtschaftliche Verbände in Nordrhein-Westfalen wählen.
Die Kandidatinnen und Kandidaten der Liste 7 stehen unter anderem:
Für eine flächendeckende wohnortnahe Beratung der Versicherten.
Für die Vertretung nordrhein-westfälischer Interessen in Kassel.
Für eine gute soziale Absicherung unserer Bauernfamilien.
Für bezahlbare Beiträge und gerechte Lastenverteilung.
Für die Beibehaltung einer eigenständigen landwirtschaftlichen Sozialversicherung.
Alle Informationen rund um die Sozialwahl finden Sie auch nochmal in diesem Flyer: https://nextcloud.wlv.de/index.php/s/y9f8xjdtn9KG8D9