(Quelle: Amprion GmbH)
Die gelb dargestellte Linie stellt den Vorzugskorridor, den Amprion vorschlägt. Die blau dargestellten Alternativtrassen werden ebenfalls beantragt und geprüft. Das Ergebnis dieses Verfahrens ist bei Genehmigungen, Planfeststellungen und sonstigen behördlichen Entscheidungen über die Zulässigkeit des Vorhabens zu berücksichtigen. Es entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung (d.h. sie ist nicht justiziabel) und ist eine gutachterliche Stellungnahme zur Raumverträglichkeit der Planung für nachfolgende Verfahren. Anders als im Verfahren nach dem Bundesfachplanungsrecht (z.B. A-Nord) werden hier nach dem Raumordnungsgesetz für das folgende Planfeststellungsverfahren die Alternativkorridore nicht ausgeschieden! Erst das nachfolgende Planfeststellungsverfahren bestimmt den Korridor wie den konkreten Verlauf der Leitung.
Stellungnahmen
Sie haben ab dem 11. Juni 2024 bis zum 11. Juli 2024 die Möglichkeit zur Stellungnahme. Grundsätzlich können alle privaten und betrieblichen Belange und Gründe gegenüber diesem Leitungsprojekt geltend gemacht werden.
Wichtig ist dabei, dass im Raumverträglichkeitsverfahren größere Zusammenhänge der Raumnutzung von Bedeutung sind. Eine konkrete individuelle Betroffenheit ist eher eine Frage der späteren Planfeststellung. Dennoch können schon jetzt Fragen der Bodenbeschaffenheit, der Wasserführung im Boden oder grundsätzliche und unüberwindbare Lageengpässe für Ihren Betrieb wichtige Informationen zur Findung des Korridors bieten. Auch Aspekte wie Flächenknappheit, Reservoir für Wasser und für landwirtschaftliche Urproduktion sind wichtig auch in der Raumverträglichkeit. Insgesamt misst der Gesetzgeber diesem Leitungsprojekt durch die Aufnahme im Netzentwicklungsplan 2023 ein überragendes öffentliches Interesse bei, welches in der Regel gegen dieses Projekt gerichtete individuelle oder private Interessen überwiegen dürfte und dieses Leitungsprojekt grundsätzlich auch enteignungsfähig macht. Die 4 gebündelten Leitungen sollen immerhin eine Transportkapazität von Strom für bis zu 8 Mio. Menschen haben. Dennoch können u. a. die oben genannten privaten und individuellen Belange oder Angaben wichtige Hinweise für das Verfahren bieten.
Die Verfahrensunterlagen sind ab dem 11. Juni 2024 unter dem folgenden Link abrufbar:
https://beteiligung.nrw.de/portal/brd/beteiligung/themen/1007345/1013835
Projektleiter für den Bereich NRW ist:
Linus Dahm, Projektsprecher Windader West, Telefonnr.: 0172/8493608, Mail: linus.dahm@amprion.net
Richten Sie Ihre individuelle Stellungnahme an:
Per Email: Dez32.Regionalplanung@brd.nrw.de
oder im Internet im Beteiligungsportal des Landes NRW unter: https://beteiligung.nrw.de/portal/brd/beteiligung/themen/1007345 (Raumverträglichkeitsprüfung für die geplante Offshore-Netzanbindungssysteme der „Windader West“ – Teilstück NRW)
oder schriftlich an: Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf Az. 32.01.02.03-ONAS-49 Raumverträglichkeitsprüfung für die geplante Offshore-Netzanbindungssysteme der „Windader West“ – Teilstück NRW Beteiligung gemäß § 15 Abs. 3 ROG
Für näher Interessierte: Teilnahme an einer Videokonferenz des Kreisverbandes Borken
Der Landwirtschaftliche Kreisverband Borken gibt Ihnen unter der Leitung von Herrn Kreisgeschäftsführer Jörg Sümpelmann zu Beginn der Offenlage der Planunterlagen am Dienstag, den 11. Juni abends ab 19 Uhr per Videokonferenz über Microsoft-Teams die Möglichkeit, weitere Informationen zum Planungsstand des Verfahrens zu bekommen. Auch Landwirtinnen und Landwirte aus dem Kreisverband Coesfeld sind herzlich eingeladen, an dieser Informationsveranstaltung teilzunehmen!
Weitere Informationen, auch die Zugangsdaten zur Videokonferenz, finden Sie auf dem Internetauftritt des Kreisverbandes Borken unter:
https://wlv.de/kreisverbaende/borken/aktuell/termine/online-infoabend-windader-west