29. März 2021

Schutz vor Geflügelpest

Bereits seit Herbst letzten Jahres breitet sich die für Geflügel hochansteckende Geflügelpest in Deutschland unter Wildvögeln immer weiter aus. Nachdem diese rasante Ausbreitung zuletzt auch in Nordrhein-Westfalen zu beobachten war, ist nun auch im Kreis Coesfeld die Freilandhaltung von Geflügel jeglicher Art untersagt.

Bereits seit Herbst letzten Jahres breitet sich die für Geflügel hochansteckende Geflügelpest in Deutschland unter Wildvögeln immer weiter aus. Nachdem diese rasante Ausbreitung zuletzt auch in Nordrhein-Westfalen zu beobachten war, ist nun auch im Kreis Coesfeld die Freilandhaltung von Geflügel jeglicher Art untersagt.

Seit Samstag bleiben auch auf dem Betrieb von Antonius Diekmann die Türen zum Auslauf verschlossen. Der Landwirt aus Dülmen hält etwa 1/3 der Hühner auf seinem Betrieb in Freilandhaltung. „Die Hennen dürfen zwar momentan nicht mehr unsere Freiflächen nutzen, allerdings besitzen unsere Ställe Wintergärten, die zusätzlichen Auslauf bieten und von den Hühnern sehr gut angenommen werden", so Diekmann. In diesen Vorräumen herrschen zwar Außenklimaverhältnisse, ein Kontakt zu Wildvögeln wird aber durch die Überdachung und Seitenabtrennungen vermieden. „Der Platzbedarf der Legehennen wird auf Grundlage der Stallfläche berechnet. Die Freifläche draußen sowie der Auslauf im Wintergarten sind bei uns zusätzlicher Platz für die Tiere, so dass diese auch jetzt noch satt und genug Fläche zur Verfügung haben", so der Landwirt weiter. Auch für den Vertrieb der Eier hat diese neue Regelung bislang noch keine Auswirkungen: Durch eine EU-Verordnung dürfen die Eier noch für eine Übergangsfrist als Freilandeier vermarktet werden. Erst danach müssen sie umdeklariert werden. „Wir hoffen aber, dass die Gefahr vorher schon gebannt ist und die Tiere wieder nach draußen dürfen. Bis Mai sind die meisten Zugvögel an ihren Brutplätzen angelangt. Gleichzeitig trägt die Wärme, ähnlich wie auch bei der menschlichen Grippe, dazu bei, das Infektionsgeschehen einzudämmen."

Die Aufstallungspflicht trifft aber nicht nur Landwirte wie Antonius Diekmann, sondern auch die Hobbyhalter im Kreis - egal ob von Hühnern, Trut-, Perl- oder Rebhühnern, Fasanen, Läufvögeln, Wachteln, Enten oder Gänse – jegliches Geflügel gehört zum Schutz vor Ansteckung in den Stall. „Die Erkrankungsrate ist sehr hoch und die Krankheit führt fast immer zum Tod der Tiere. Umso wichtiger ist es, dass sich nun alle an die Aufstallungspflicht halten und so die Übertragung von Wild- auf Hausgeflügel verhindert wird", bekräftigt auch Michael Uckelmann, Vorsitzender der Landwirtschaftlichen Kreisverbandes Coesfeld. Der Kreis Coesfeld bittet in diesem Zuge alle Geflügelhalter, die sich noch nicht bei der Tierseuchenkasse gemeldet haben, dies nachzuholen und ihren Bestand mit Tierzahlen auch dem Veterinäramt des Kreises Coesfeld mitzuteilen. Dieses kann auch telefonisch (02541/18-3912) per Fax (02541/18-3999) oder per E-Mail an die Adresse veterinaerdienst(at)kreis-coesfeld.de erfolgen.

 

Hintergrundinformationen zum Thema (Auszug aus dem Amtsblatt Nr 10/2021 des Kreises Coesfeld)
Nach den Ausbrüchen der Geflügelpest in den Landkreisen Gütersloh und Paderborn, in Hausgeflügelbeständen im Landkreis Minden-Lübbecke, dem Hochsauerlandkreis, dem Landkreis Warendorf und einem amtlichen Verdacht einer Infektion mit dem HPAI-Virus in einem Mastputenbestand im Zuständigkeitsbereich der Stadt Münster sowie der anhaltenden Dynamik der Seuchenentwicklung in der Wildvogelpopulation ist es nunmehr erforderlich, zusätzliche Schutzmaßnahmen gegen den Eintrag des hochpathogenen Geflügelpestvirus in Hausgeflügelbestände zu ergreifen. Aus diesem Grunde hat das Ministerium für Umwelt, Land-wirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW angeordnet, in den Landkreisen und kreisfreien Städten der Regierungsbezirke Münster und Arnsberg gemäß § 13 der Geflügelpestverordnung die Aufstallung von Hausgeflügel zu verfügen.
Bei der hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI), auch Vogelgrippe genannt, handelt es sich um eine hochansteckende, anzeigepflichtige Viruserkrankung beim Geflügel, deren Ausbruch immense wirtschaftliche Folgen für alle Geflügelhalter, Schlachtstätten und verarbeitende Industrien haben kann. Die Geflügelpest ist eine besonders schwer verlaufende Form der aviären Influenza. Sie wird durch sehr virulente (hochpathogene) Stämme aviärer Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 hervorgerufen. Für den Menschen besteht nur bei intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel die Gefahr einer Ansteckung. Alle Nutzgeflügelarten, aber auch viele Zier- und Wildvogelarten, sind hochempfänglich für die Infektion. Bei Hühnern und Puten werden die höchsten Erkrankungs- und Sterberaten beobachtet – teilweise bis zu 100 Prozent. Wasservögel erkranken seltener und oft weniger schwer, scheiden aber dennoch das Virus aus und können als Reservoir für Ansteckungen dienen. Das Risiko weiterer Einträge in deutsche Nutzgeflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln wird durch das FLI ebenfalls als hoch eingeschätzt, insbesondere bei Haltungen in der Nähe von Wasservogelrast- und Wildvogelsammelplätzen, einschließlich Ackerflächen, auf denen sich Wildvögel sammeln. Eine Verbreitung des Influenzavirus durch Wildvögel ist daher wahrscheinlich. Das FLI empfiehlt in seiner Risikoeinschätzung daher u.a. die Umsetzung strenger Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelbetrieben und einer risikobasierten Einschränkung der Freilandhaltung.

Ansprechpartner

Frauke Froning

Tel.: 02541/9428-64
Fax: 02541/9428-70
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