Afrikanische Schweinepest (ASP) im Nachbarkreis ausgebrochen!
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(Aktuelle Informationen, Stand Montag, 16.06.2025, 10.12 Uhr)
Bekanntlich ist die Schweinepest im Nachbarkreis Olpe ausgebrochen. Angesichts des Seuchenherdes nah an der Grenze zum HSK sind letztlich drei Kreise von der sog. infizierten Gebietszone (15-Kilometer-Zone) betroffen: HSK, Siegen-Wittgenstein, Olpe, jeweils Grenzgebiet.
Vom Landw. Kreisverband haben der Kreisverbandsvorsitzende Wilhelm Kühn und der Kreisgeschäftsführer Karsten Drews-Kreilman viele Gespräche mit Institutionen, Veterinären, Behörden und betroffenen Landwirten geführt. Voraussichtlich werden wenige schweinehaltende Betriebe im HSK in der entsprechenden 15-Kilometer-Zone um den Seuchenherd belegen sein. Allerdings ist das Geschehen dynamisch. Sollten weitere Tiere aufgefunden werden, und zwar südlich vom jetzigen Seuchenherd, dann kann die entsprechende Zone auch weiter in den HSK hineindringen.
Morgen (Dienstag, 17.06.) wird eine Allgemeinverfügung in Kraft treten. Diese werden Sie auf der Homepage des HSK im digitalen Amtsblatt finden. Für schweinehaltende Betriebe wird dort voraussichtlich in der 15-Kilometer-Zone gelten:
Verbringungsverbot von Schweinen außerhalb des Gebietes und innerhalb des Gebietes (ggf. Ausnahmen möglich!)
Verwertungsverbot von Futter innerhalb der infizierten Gebietszone für schweinehaltende Betriebe,
Einzäunung des Seuchenherdes mit Betretungsverbot (voraussichtlich insbesondere Wald betroffen).
Wahrscheinlich wird es kein Grünfutterverbot geben, so dass z.B. rinderhaltende Betriebe weitestgehend von Restriktionen verschont werden könnten.
Heute Abend, 20.30 Uhr, wird eine Videokonferenz des WLV für alle interessierten Landwirte angeboten (https://www.wlv.de/viko-asp). Wir bitten um rege Teilnahme.
Auf der WLV-Homepage finden Sie auf der ASP-Themenseite Antworten auf die wichtigsten und drängendsten Fragen. Die Seite wird ständig aktualisiert.
Die HSK-WLV-Geschäftsstelle hat derzeit schwerpunktmäßig mit dem Thema Schweinepest zu tun. Möglicherweise wird es deshalb im gewohnten Arbeitungsverlauf zu Verzögerungen der gewöhnlichen Betriebsabläufe wie Vertragsgestaltungen etc. geben. Wir bitten insoweit – vor allen Dingen im Interesse der betroffenen Schweinehalter, deren Nöte wir sehr ernst nehmen – um Ihr Verständnis.
Über den Fortgang werden wir Sie auf dem Laufenden halten.