AG Brilon: Anschreiben an Mitglieder zur HöfeO
Bitte nutzen Sie unser Beratungsangebot
Im Gerichtssprengel des Amtsgerichts Brilon – Landwirtschaftsgericht – werden derzeit Grundeigentümer angeschrieben. Hintergrund des Anschreibens des Amtsgerichts ist, dass die Finanzverwaltung dem Amtsgericht in denjenigen Fällen Mitteilung gemacht hat, in denen der neue Grundsteuerwert für den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft > 54.000,00 € liegt. Denn in diesen Fällen könnte nunmehr der betreffende landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Betrieb der HöfeO unterliegen. Das Amtsgericht teilt den betroffenen Eigentümern mit, ein Hofvermerk werde in diesen Fällen nunmehr im Grundbuch eingetragen (also in den Fällen, in denen noch kein Hofvermerk eingetragen war). Die Eintragung eines Hofvermerks hat natürlich erhebliche Auswirkungen für die Übertragung oder Vererbung der betroffenen Grundstücke. Es haben sich schon einige Eigentümer in der Geschäftsstelle in Meschede gemeldet. In jedem Fall ist eine individuelle Beratung zur HöfeO ratsam. Selbst wenn zunächst ein Hofvermerk in den Grundbüchern eingetragen wird, besteht zunächst keine Eile. Zu einem späteren Zeitpunkt kann durchaus wieder die Löschung eines Hofvermerks beantragt werden, da das Höferecht sogenanntes fakultatives Erbrecht ist.
Wenn Sie Hilfe benötigen, bietet Ihnen der Landwirtschaftliche Kreisverband (hier: Rechtsanwalt K. Drews-Kreilman) entsprechende Hilfeleistung an.
Da erhebliche Terminvorlaufzeiten bestehen und starker Beratungsbedarf derzeit in der Geschäftsstelle angemeldet wird, kann es sein, dass Terminvereinbarungen erst mit langer Vorlaufzeit möglich sind. Betroffene Eigentümer können sich gerne im Sekretariat der Geschäftsstelle melden (Tel.: 0291-999303, Mail: info-mes@wlv.de).