Aktuelles i.S. rote (Nitrat)- und gelbe (Eutrophierte)- Gebiete
Bekanntlich hat der Landwirtschaftliche Kreisverband als einer der ersten Kreisverbände in Deutschland sich aktiv gegen Festsetzungen bei roten und gelben Gebieten gewehrt (Gerichtsverfahren, Sachverständigengutachten). Zuletzt wurden mit Unterstützung des Landwirtschaftlichen Kreisverbandes und der betroffenen Stadtverbände Normenkontrollverfahren bei Eutrophierten Gebieten geführt (Bereich Hennesee und Bereich Grevenstein/ Berge).
Wir hatten stets vorgetragen, es müsse eine verursachergerechte Lösung erfolgen und es dürfe nicht pauschal die Landwirtschaft vorverurteilt werden, überwiegend oder alleinig Verursacher erhöhter Werte im Grundwasser bzw. (bei gelben Gebieten) Oberflächengewässer zu sein.
Die Verfahren laufen beim OVG Münster. Nunmehr hat das Bundesverwaltungsgericht in anderen Verfahren aus Bayern entschieden, dass das Verursacher-Prinzip für die Erhöhung der N-/P-Werte Anwendung finden muss und die jetzige Rechtsgrundlage für die Ausweisung roter wie auch gelber Gebiete nicht ausreichend sei. Offensichtlich hat das OVG Münster die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes abgewartet, sind doch bislang in Münster beim OVG viele Normkontrollverfahren eingereicht, aber in keinem Einzigen dieser Verfahren kam es bislang zu einer mündlichen Verhandlung.
Wir sind vorsichtig optimistisch, dass das OVG Münster sich der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anschließen wird, sodass für die ausgewiesenen Gebiete keine Rechtsgrundlage ersichtlich ist und die Auflagen zukünftig entfallen.
Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.