Treffen mit Bundestagsabgeordneten | 24. Juli 2025

ASP: Neues für die betroffene Region

Vordere Reihe von links: Die CDU-Bundestagsabgeordneten Benedikt Büdenbender (SiWi) und Florian Müller (OE/MK), Georg Geuecke, Vorsitzender des Bundesverbandes Rind und Schwein und Michael Richard, Vorsitzender des Landwirtschaftlichen Kreisverbandes Olpe. Des Weiteren im Bild (von links): Georg Jung, Geschäftsführer der Landwirtschaftlichen Kreisverbände Olpe und Siegen-Wittgenstein, Daniel Eschmann, Agrarreferent des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV), Lisa Sternberg, Kreislandwirtin des Kreises Olpe, Karsten Drews-Kreilman, Geschäftsführer des Landwirtschaftlichen Kreisverbandes Hochsauerland, Christian Otto, zweiter Vorsitzender des Landwirtschaftlichen Kreisverbandes Hochsauerland, Brigitte Wullenweber, Kreislandwirtin des Hochsauerlandkreises, Karl Josef Fischer, Geschäftsführender Vorstand der Kreisjägerschaft Olpe und Bernd Eichert, zweiter Vorsitzender des Landwirtschaftlichen Kreisverbandes Olpe. Nicht im Bild, da per Video zugeschaltet: Theo Melcher, Landrat des Kreises Olpe und Marcel Tillmann, Mitglied des Kreistages Hochsauerland.

Zusammenarbeit mit Kreis, Land und hiesigen Behörden läuft vorbildlich

Landwirte im Gespräch mit Bundespolitikern: Deutliche Anliegen nach Berlin und Brüssel formuliert

Auf Initiative des Attendorner Landwirts Georg Geuecke, Vorsitzender Bundesverband Rind und Schwein, kamen Vertreter der Landwirtschaftlichen Kreisverbände Olpe, Siegen-Wittgenstein und Hochsauerland sowie die Kreislandwirtinnen zum Austausch mit den örtlichen CDU-Bundestagsabgeordneten Florian Müller und Benedikt Büdenbender, Mitglied des CDU-Agrarausschusses, zusammen. Per Video zugeschaltet waren auch der Landrat des Kreises Olpe, Theo Melcher und der Hochsauerländer Kreistagsabgeordnete Marcel Tillmann.

Ergänzend zu den Informationen von WLV-Agrarreferent Daniel Eschmann im WLV-Newsticker hier drei Themen, die für Land- und Forstwirtschaft in unserer Region von Bedeutung sind:

Fruchtfolge ändern im Förderantrag ist machbar

Nach kurzer Bilanz der Historie des Seuchenausbruchs stiegen die Beteiligten direkt in die Diskussion der noch anstehenden Aufgaben bei der Bewältigung der Folgen des ASP-Geschehens ein.

Aufgrund der bestehenden EU-Anforderungen, sowie eines zweiten betroffenen Landkreises, wurde aus der infizierten Zone eine Sperrzone II, mit einer angliedernden Sperrzone I. Neben der Vergrößerung des Restriktionsgebietes hat sich der Zeitraum des Bestehens der Restriktionen automatisch von einem halben auf mindestens ein ganzes Jahr verlängert. Das hat Folgen für die Planung des Getreideanbaus auch für nächstes Jahr, da die vorgeschriebene wildschweinsichere Lagerung von mindestens 30 Tagen [sofern Verwendung in schweinehaltenden Betrieben bzw. Verwendung noch unklar]  in der Sperrzone II nicht jedem Betrieb möglich ist. Deshalb würde mancher gern die für die Förderung vorgeschriebene Fruchtfolge ändern. Die Befürchtung, dass dies eine komplizierte Änderung des Antrages nach sich ziehen würde, wischte Dr. Alfred Gerken, Geschäftsführer der Landwirtschaftskammer in Meschede, vom Tisch: „Melden Sie sich bei mir, dieser Antrag ist in fünf Minuten erledigt!“

 Wildschäden innerhalb von sieben Tagen melden!

Wichtiger Punkt für die Wildschadensentschädigung: Da die Jäger nicht überall jagen dürfen, sehen sie sich auch nicht in der Pflicht, Wildschäden wie gewohnt zu entschädigen. Karl Josef Fischer, Kreisjägerschaft Olpe, wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Schäden unbedingt innerhalb von sieben Tagen offiziell beim Ordnungsamt der zuständigen Kommune gemeldet werden müssten. (Bei forstwirtschaftlichen Flächen gibt es eine Ausnahme: Hier ist die Meldung zweimal jährlich, jeweils bis zum 1. Mai oder 1. Oktober, möglich.) Die Meldung sollte schriftlich erfolgen und die geschädigte Fläche sowie die Art des Schadens genau beschreiben.

Landrat Theo Melcher sagte zu, die Schadenregulierung zunächst zu veranlassen. Der Kreis könne natürlich nicht alle Kosten zur Bewältigung der ASP-Folgen selbst begleichen, würde aber für viele Leistungen in Vorkasse treten. Gleichzeitig wies Melcher noch einmal auf die Kontaktmöglichkeiten zur Behörde hin. Unter der E-Mail aspinfo@kreis-olpe.de oder Telefon 02761 81-899 würden alle Fragen von Fachleuten des Veterinäramtes zuverlässig beantwortet, wobei der Weg über die E-Mail vorrangig zu nutzen sei.

Handelswege offen halten!

Der dritte Punkt betrifft vor allem die Herausforderungen in der Vermarktung von Schweinen aus der Sperrzone II heraus. Schweinehalterinnen und Schweinehalter verhindern durch das strikte Einhalten der Biosicherheitsmaßnahmen eine Verschleppung in Hausschweinebestände. Durch regelmäßige Beprobungen auf den Betrieben geht von Schweinefleisch aus Restriktionszonen keine Verschleppungsgefahr aus. Wichtig sei es daher, Handelswege weiterhin geöffnet zu lassen, um eine angemessene Wertschöpfung zu erzielen, so das Fazit der Runde.