Bejagungsschneisen im Mais; ASP-Bekämpfung
Im Nachgang an eine Veranstaltung des Landesjagdverbandes zur ASP möchten wir ein Anliegen zur Unterstützung der Reduzierung der Schwarzwildbestände weitertragen.
Hierbei handelt es sich um Bejagungsschneisen im Mais, um eine Bejagung sicher zu stellen und der hohen Wildschweinpopulation Herr zu werden.
Eine Anlage von Bejagungsschneisen ist ohne Prämienverlust möglich. Diese müssen lediglich bei der Landwirtschaftskammer gemeldet werden, diese Anmeldung kann auch im Nachgang an eine Antragstellung erfolgen.
Weitere Informationen, auch zur förderrechtlichen Praxis, können Sie dem nachstehenden Merkblatt entnehmen.
Im Sinne der Zusammenarbeit und da eine Verhinderung der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest auch im Sinne der Landwirtschaft ist, sollte auf eine Einforderung des Ertragsausfalls bei den Jagdpächtern verzichtet werden.
Es ist erforderlich, mit den Jagdberechtigten ins Gespräch zu gehen, um gemeinsam zu klären, an welchen Stellen Bejagungsschneisen sinnig sind.
Durch die Anlage der Bejagungsschneisen kann die Landwirtschaft einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung und Eindämmung der ASP leisten.
Tagesaktuelle Informationen und Merkblätter zur Afrikanischen Schweinepest finden Sie nach wie vor über die Homepage des Hochsauerlandkreises (Informationsseite des Hochsauerlandkreises zur Afrikanische Schweinepest (ASP): Hochsauerlandkreis).