7. August 2025

Driftende PKW auf landwirtschaftlicher Nutzfläche

Beweise sichern

Vermehrt wurde uns von Mitgliedern über PKW‘s berichtet, die unzulässiger Weise auf landwirtschaftlicher Nutzfläche fahren und driften und große Schäden verursachen.

Die Fahrer begehen eine Sachbeschädigung. Die Sachbeschädigung wird allerdings nur dann strafrechtlich verfolgt, wenn diese bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft angezeigt wird und zusätzlich Strafantrag von dem betroffenen Landwirt (Eigentümer oder Pächter) gestellt wird.

Bei den tiefen Böden nach den ergiebigen Regenfällen entstehen große Schäden im 3-stelligen bis 4-steligen Euro-Bereich.

Sofern Sie jemanden auf frischer Tat ertappen, fotografieren Sie PKW und Kennzeichen, ggf. auch die Insassen.

Bei der Polizei/ Staatsanwaltschaft regen Sie bitte bei der Strafanzeige zusätzlich an, dass bei einer Einstellung angeordnet wird, dass Ihre Schäden ersetzt werden. Beziffern Sie die Schäden in der Strafanzeige, eine sachverständige Beurteilung ist zunächst nicht erforderlich, großzügige Schätzung Ihrerseits reicht aus. Fotografieren Sie bitte auch die Schäden.

Sofern Ihnen Fälle bekannt sind, melden Sie die Fälle bitte auch an den Landwirtschaftlichen Kreisverband Hochsauerland. Derzeit sind der Geschäftsstelle insbesondere Fälle aus Meschede und Arnsberg bekannt.