Erinnerung i.S. Waldumwandlung
Erleichterte Waldumwandlung nach 01.07.2023 nicht mehr möglich!
Wer Wald auf Kalamitätsflächen in landwirtschaftliche Nutzfläche umwandeln möchte, bedarf einer Waldumwandlungsgenehmigung des Forstamts.
Bis zum 01.07.2023 ist eine erleichterte Waldumwandlung in allen Städten mit einem Waldanteil von mehr als 40% unter erleichterten Bedingungen möglich.
Alle Städte bis auf Marsberg haben einen Waldanteil von mehr als 40% im HSK.
Bei Antragstellern bis zum 01.07.2023 ist es grundsätzlich möglich, dass abweichend von der „normalen“ Gesetzeslage ökologische Kompensationsmaßnahmen durchgeführt werden. Statt der Einpflanzung von Bäumen auf landwirtschaftlicher Nutzfläche ist es bis zum 01.07.2023 vielmehr möglich, dass in einem Verhältnis von 1:2 Laubholzanpflanzungen auf Kalamitätsflächen anerkannt werden.
Beeilen Sie sich also ggf., Ihren Waldumwandlungsantrag zu stellen! Bitte beachten Sie noch Folgendes: Wer ohne Waldumwandlungsantrag Kalamitätsflächen zur landwirtschaftlichen Nutzfläche umwandelt muss damit rechnen, „erwischt“ zu werden.
Ständig werden Luftaufnahmen gefertigt und es ist ohne weiteres nachvollziehbar, wenn eine nicht genehmigte Waldumwandlung stattgefunden hat!