8. November 2022

Forderung des Landwirtschaftlichen Kreisverbandes wird umgesetzt:

Kein Missbrauch bei Vertragsnaturschutz!

Viele Landwirte haben sich in der Vergangenheit zurecht darüber beschwert, dass Vertragsnaturschutzmaßnahmen manchmal nicht etwa von Landwirten beantragt worden sind, sondern von eigentlichen Grundstücksverpächtern.

Die eigentlichen Arbeiten nahm der Landwirt vor, während der Nichtlandwirt als Antragsteller die Prämie „kassierte“.

Die Landwirtschaftskammer wird zukünftig entsprechend der Forderung des Landwirtschaftlichen Kreisverbandes vermehrt darauf achten, dass die Antragsteller Landwirte sind, will heißen: Der Landwirt als Antragsteller muss Mitglied der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft sein und die entsprechenden Vertragsnaturschutzflächen dort auch gemeldet haben.

Weitere Voraussetzung ist, dass bei Fremdvergabe der entsprechenden Naturschutzpflegemaßnahmen fremdübliche Verträge bestehen und Rechnungen gestellt werden. Gerade bei Neuanträgen wird die LWK sehr genau prüfen, ob Missbrauchsfälle vorliegen.