2. August 2023
Ggf. Verlängerung für erleichterte Waldumwandlung?
Es zeichnet sich ab, dass angesichts des Fortbestands der Kalamitätslage auch über den 01.07.2023 hinaus erleichtert eine Waldumwandlung von Kalamitätsfläche in Grünland möglich sein könnte.
Nach jetzigem Rechtsstand sollte die erleichterte Waldumwandlung mit ökologischem Ausgleich im Wald statt Wiederanpflanzung auch auf landwirtschaftlicher Ersatznutzfläche nur bis zum Ablauf des 30.06. (Stichtag des Eingangs der Anträge beim Forstamt) möglich sein.
Gespräche hierzu haben zwischen Landwirtschaftlichem Kreisverband Hochsauerland und Forstverwaltung schon stattgefunden.
Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.