21. Juli 2023

Große Nachfrage nach Freiflächen für PV-Freiflächen-Anlagen

Neu: Weiterer Privilegierungstatbestand für hofnahe PV-Anlagen

Derzeit verzeichnen wir in der Kreisgeschäftsstelle eine hohe Anfrage zur Prüfung von Nutzungsüberlassungsverträgen für Grundstücke, die mit PV-Freiflächenanlagen bebaut werden sollen.

Wie wir schon mitgeteilt hatten, können Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen längs von Autobahnen und an Schienenwegen mit zwei Hauptgleisen nahezu ohne Weiteres gebaut werden und zwar in einem Korridor von bis zu 200 Metern.

Jetzt kommt neu hinzu, dass auch hofnahe Freiflächen-PV-Anlagen möglich sind. Achtung: Die Anlagen dürfen höchsten 2,5 ha Fläche beanspruchen und je Hofstelle oder Betriebsstandort darf nur eine Anlage betrieben werden. Zudem muss die höchsten 2,5 ha große Freiflächen-PV-Anlage in einem räumlich funktionalen Zusammenhang zu einem landwirtschaftlichen Betrieb stehen. Wenn Sie also gleichwohl eine derartige Anlage betreiben möchten, müssen Sie unbedingt die Frage der Wirtschaftlichkeit erörtern. In der Regel sind derart kleine Anlagen von nur 2,5 ha Größe wenig rentabel, wenn nicht der Strom frei vermarktet wird oder eine bestmögliche Anschlussmöglichkeit an ein Umspannwerk besteht.

Bitte beachten Sie ferner: Wie auch bei den Nutzungsüberlassungsverträgen ist es dringend geboten, vor Inbetriebnahme einer eigenen Freiflächen-PV-Anlage eine Gesellschaft zu gründen. Bei der Gesellschaftsgründung steht Ihnen die Kreisgeschäftsstelle in Meschede selbstverständlich beratend zur Seite. Ansprechpartner ist hier Herr Drews-Kreilman.