Holzgeld
Makteinbrüche haben grundsätzlich keine Einflüsse auf den vereinbarten Holzpreis!
Viele Waldbesitzer haben Holz verkauft, die Polter liegen noch im Wald, das Holzgeld ist aber noch nicht überwiesen worden.
In vielen Fällen behaupten Holzkäufer nunmehr im Nachhinein, sie könnten den Holzkaufpreis mindern, da sich die Marktlage bei einem Weiterverkauf des Holzes verändert habe.
Das Risiko der Veränderung des Marktgeschehens liegt nach Besitzübergang allerdings allein beim Käufer.
Ein Käufer würde ja auch nicht bei einer Verbesserung der Marktlage einem Holzverkäufer einen Nachschlag zahlen.
Lassen Sie sich also grundsätzlich nicht darauf ein, dass die berechtigte Holzkaufpreisforderung reduziert wird.
Wenn Sie Hilfe bei der Geltendmachung der Holzkaufpreisforderung benötigen, wenden Sie sich gerne an Ihre Kreisgeschäftsstelle in Meschede, Ansprechpartner Rechtsanwalt und Kreisgeschäftsführer Karsten Drews-Kreilman.