Kreisverbandsspitze in Sorge
Kreisverbandsspitze mit Wilhelm Kühn und Christian Otto in Sorge zu Datenschutz bei der Öko-Regelung: „Grünlandbewirtschaftung mit Kennarten“
Im Rahmen der Agrarreform 2023 sind sogenannte Öko-Regelungen neu.
Antragsteller können zusätzlich zur Betriebsprämie für zusätzlich erbrachte freiwillige Umweltleistungen eine besondere Förderung beantragen.
Bei der sogenannten Öko-Regelung „Bewirtschaftung Dauergrünland mit mind. 4 Kennarten“ müssen Landwirte bekanntlich in einem Streifen quer durch das Dauergrünland die entsprechend sogenannten mindestens vier Kennarten, die vorhanden sein müssen (fotografisch) dokumentieren.
Die Kreisverbandsspitze ist in Sorge, dass die entsprechenden Daten für die vorhandenen Kennarten anderen Behörden als der LWK zukommen könnten, z.B. dem LANUV. Dann bestünde die zukünftige „Gefahr“, dass per Ordnungsrecht die entsprechenden Grundstücke mit den Kennarten naturschutzrechtlich relevant werden, beispielweise könnten im Rahmen von zukünftigen Landschaftsplanungen entsprechende Grünlandgrundstücke als Naturschutzgebiete ausgewiesen werden.
In einem ersten Gespräch mit Vertretern der hiesigen Landwirtschaftskammer konnten diese Sorgen der Kreisverbandsspitze nicht ausgeräumt werden.
Wir werden an der Sache dranbleiben und Sie auf dem Laufenden halten.