21. August 2026

Landwirtschaftsgerichte hinterfragen Hofeigenschaft weiterhin

Pensionspferdehaltung unterliegt nicht der HöfeO

Weiterhin hinterfragen Landwirtschaftsgerichte landwirtschaftlichen und/ oder forstwirtschaftlichen Grundbesitz die Hofeigenschaft, wenn der Grundsteuerwert oberhalb 54.000€ liegt oder oberhalb 27.000€ liegt und gleichzeitig ein Hofvermerk eingetragen ist. Aber: Allein die Höhe des Grundsteuerwertes ist maßgeblich, ob ein Hofvermerk im Grundbuch zurecht eingetragen ist oder zu Unrecht eingetragen ist. Der land- oder forstwirtschaftliche Betrieb muss aktiv betrieben werden oder zumindest ruhend sein. Aufgegebene Betriebe unterfallen nicht mehr der HöfeO. Grundsätzlich muss auch eine Hofstelle vorhanden sein, bestehend aus Wohn- und Wirtschaftsteil. Bei forstwirtschaftlichen Betrieben lässt die Rechtsprechung Lockerungen zur Hofstelle zu. Neu ist jetzt aber in dem Zusammenhang, dass gewisse Betriebsformen von vornherein von der Anwendung der HöfeO ausgeschlossen sind. So hat jüngst das OLG Hamm Beschluss vom 01.12.2025, veröffentlicht August 2026, entschieden, dass Pferdepensionsbetriebe grundsätzlich nicht der HöfeO unterfallen. Denn Schwerpunkt einer Pferdepension sei nicht die landwirtschaftliche Nutzung, sondern die fachlich hochwertige Dienstleistung am Pferd. Allerdings sieht das OLG auch Ausnahmen, nämlich dann, wenn das Futter überwiegend auf eigenen oder angepachteten Flächen für die Pensionspferde erzeugt wird. Dazu muss die Pensionspferdehaltung ganz oder zumindest überwiegend aus den Bodenerzeugnissen des landwirtschaftlichen Betriebes sichergestellt werden. Unabhängig von einem Anschreiben des jeweiligen Landwirtschaftsgerichtes, des jeweils zuständigen Amtsgerichts Brilon, Schmallenberg oder Arnsberg sollten Pensionspferdehalter unbedingt überprüfen lassen, ob eine Vererbung unter Anwendung der HöfeO vorgesehen ist. Pensionspferdehalter werden gebeten, diesbezüglich einen Termin in der Geschäftsstelle des Landwirtschaftlichen Kreisverbandes im nunmehr neuen Dienstgebäude (Dünnefeldweg 15, 59872 Meschede) bei Herrn Kreisgeschäftsführer und Rechtsanwalt K. Drews-Kreilman zu vereinbaren.