21. November 2025

Nachlese: Winterversammlung Meschede/ Bestwig

Im Landwirtschaftlichen Stadtverband Meschede/Bestwig begrüßte der stellv. Stadtverbandsvorsitzende Antonius Brüggemann unter anderem die beiden Bürgermeister der Gemeinde Bestwig und der Stadt Meschede.

Zunächst stellte sich der neue Bürgermeister der Gemeinde Bestwig Herr Rosenau vor. Er bietet dem Berufsstand an, eng mit ihm bei landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Belangen zusammen zu arbeiten und er möchte gerne die Kompetenz des Landwirtschaftsverbandes bei Grundstücksinitiativen der Gemeinde nutzen. Bürgermeister Weber von der Stadt Meschede, trug zu PV-Anlagen vor, dass angesichts der privilegierten Trasse längs von DB und Autobahn für ihn nur schwerlich weitere PV-Anlagen außerhalb dieses Bereichs darstellbar sind. Allenfalls dort, wo der Bodenwert < 33 Bodenpunkten ist, würden Anträge von Bauwilligen überhaupt geprüft.

Zum Thema Windkraft wird derzeit nördlich von Meschede ermittelt, ob noch Windkraftanlagen etabliert werden können. Die entsprechende Fläche sei nicht im Regionalplan als Windenergiebereich ausgewiesen. Wenn Warsteiner Anlagen in Sichtweite von Mescheder Bürgern geraten, dann würde das Landschaftsbild durch weitere Anlagen im Mescheder Bereich nicht mehr ins Gewicht fallen. Zur Akzeptanzabgabe ist Bürgermeister Weber der Auffassung, dass diese allen Bürgern im Stadtgebiet zu Gute kommen müsse. Konkrete Überlegungen zur Beteiligung von Aussiedlerbetrieben längs der Windkraftanlagen stehen derzeit nicht auf dem Plan.

Bürgermeister Weber weist darauf hin, dass im Einvernehmen mit dem Landwirtschaftsverband für gewünschte Erschließungen von Projektierern von WKA nur noch Musterverträge zur Anwendung kommen sollen. Wenn also Projektierer Wegerechte oder Leitungsrechte benötigen, werden deren Vertragsvorlagen grundsätzlich nicht akzeptiert, sondern nur eigene Vertragsunterlagen, in Abstimmung mit dem Landwirtschaftlichen Kreisverband, werden Projektierern angeboten.

Antonius Brüggemann trägt zum Thema „eutrophierte Gebiete“ vor und weißt darauf hin, dass nach der jüngsten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts das Verursacherprinzip greifen muss. Er ist skeptisch, ob ggf. bei Verlegung des Abflusses aus der Kläranlage in Grevenstein Richtung Norden dann bei Anwendung des Verursacherprinzips vielleicht dort ein gelbes Gebiet ausgewiesen wird.  Karsten Drews-Kreilman ergänzt, dass derzeit überhaupt nicht klar sei, wie das Land NRW auf die verschiedenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zu eutrophierten Gebieten und Nitrat belasteten Gebieten reagieren wird. Der WLV hat sich seit jeher für das Verursacherprinzip ausgesprochen.