2. Juli 2024

Naturschutzrechtliche Vorkaufsrechte

Klarstellung der Unteren Naturschutzbehörde

In der letzten Naturschutzbeiratssitzung erfolgte eine Antwort zu einer Anfrage von KGF Karsten Drews-Kreilman zu Vorkaufsrechten der Naturschutzverbände aufgrund der Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes und Landesnaturschutzgesetzes. Es gibt eine Liste, geführt beim LANUV. In dieser Liste sind die Grundstücke aufgeführt, für die das naturschutzrechtliche Vorkaufsrecht zu Gunsten der Naturschutzverbände gilt. Diese Liste ist für die Öffentlichkeit nicht einsehbar. Nur Notare können Einsicht nehmen, allerdings erst dann, wenn die Urkundenrollennummer angelegt ist, will heißen: Nach Beurkundung. Also erfährt niemand vor Abschluss des Kaufvertrages, ob Vorkaufsrechte grundsätzlich gelten. Die Untere Naturschutzbehörde teilte allerdings mit, dass grundsätzlich bei allen in Naturschutzgebieten belegenen Grundstücken davon auszugehen sei, dass dort ein Vorkaufsrecht gelte.