6. Januar 2023

Neuer Erlass zu erneuerbaren Energien:

Erheblicher Zuwachs von Windkraftanlagen auf Nadelholzflächen im HSK zu erwarten!

Mit dem sogenannten „LEP Erlass-Erneuerbare-Energien“ hat die nordrhein-westfälische Landesregierung verbindliche Vorgaben für die zukünftige Planung von Windkraftanlagen im Wald gemacht. Den entsprechenden Erlass finden Sie unter https://www.wirtschaft.nrw/dokument/lep-erlass-erneuerbare-energien-vom-28-dezember-2022.

Wir fassen die Ergebnisse aus berufsständischer Sicht für den HSK wie folgt zusammen:

Alle Gemeinden im HSK verfügen über einen Waldanteil von mehr als 20%. In Kommunen mit mehr als 20% sind die Anforderungen an die Etablierung von Windkraftanlagen im Wald wesentlich geringer als in den sogenannten Waldarmen Kommunen. Insbesondere auf Kalamitätsflächen sollen Windkraftanlagen möglich sein, aber auch auf sonstigen Nadelholzflächen. Ausgeschlossen von zukünftigen Vorranggebieten sollen reine Laubholzbestände sein. Der oft vorgebrachte Einwand, durch Windkraftanlagen im Wald würde zu viel Waldfläche wegfallen, ist durch den Erlass entkräftet: Kompensationsmaßnahmen für die neuen Windkraftanlagen können in Nähe zu Windkraftanlagen, ggf. sogar im Bereich der Rotorüberstreichungsfläche, durchgeführt werden. Während bislang ein Nachweis erforderlich war, dass Windkraftanlagen nur dann im Wald realisiert werden dürfen, wenn diese außerhalb des Waldes regional nicht möglich sind, gilt jetzt Folgendes: Wegen der Klima- und Energiekrise ist die Stromversicherung an erste Stelle gesetzt. Die Planungsbehörden können also Windkraftvorhaben nicht verhindern, indem darauf hingewiesen wird, auch außerhalb des Waldes stünden Potentialflächen für Windkraftanlagen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen zur Verfügung.

Der Erlass richtet sich an die Regionalplanungsbehörden und erläutert die Festlegungen des aktuell geltenden Landesentwicklungsplanes. Der jetzige Windenergieerlass vom 08.05.2018 gilt bis auf Weiteres weiter. Hier steht allerdings zu erwarten, dass dieser Windenergieerlass kurzfristig überarbeitet wird. Neuerungen sind beispielsweise im Hinblick auf die Abstände zur Wohnbebauung, die sich gravierend verringern werden, zu erwarten.

Resümee:

Alles in Allem wird der Ausbau von Windkraftanlagen im Wald stark forciert werden. Die zuständigen Behörden werden sich zukünftig „proaktiv“ für Windkraftanlagen einsetzen müssen. „Verhinderungsplanungen“ werden zukünftig tabu sein!

Vorzugsweise empfehlen wir, dass sich Waldbesitzer zusammenschließen sollten, um Windkraftanlagen selbst oder teilweise selbst zu betreiben. Hierbei hilft unser Tochterunternehmen die Firma BBWind GmbH gerne. In einer Vielzahl von Fällen wollen Waldbesitzer allerdings nicht ins Risiko gehen und Ihre Waldflächen lieber verpachten. Die Pachtverträge bzw. die Nutzungsüberlassungsverträge sollten sorgfältig juristisch geprüft werden. Hierbei bietet Ihnen Ihr Landwirtschaftlicher Kreisverband selbstverständlich weiterhin die Unterstützung an. Ansprechpartner für die Prüfung entsprechender Verträge sind Frau Janina Funke und Herr Karsten Drews-Kreilman.