12. Februar 2026

Neues in Sachen Geflügelpest

Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung Nr. 01/2026 seit 11.02.2026 in Kraft

Nach Ausbruch der Geflügelpest ist nunmehr per tierseuchenrechtlicher Allgemeinverfügung eine Schutzzone und darüber hinaus eine Überwachungszone eingerichtet worden. In diesen Zonen gelten insbesondere folgende Einschränkungen und Verbote für geflügelhaltende Betriebe:

Verbringungsverbot von Vögeln, Geflügelfleisch und Eiern. Ausnahmen sind aber gegebenenfalls möglich und sollten von den geflügelhaltenden Betrieben beim Veterinäramt des HSK erfragt werden.

Ferner gilt ein Aufstallungsverbot. Wir fügen die Allgemeinverfügung an. Einzelheiten zu (weiteren) Verboten und Pflichten finden Sie dort. Die engere Schutzzone ist auf unbestimmte Zeit eingerichtet. Die Überwachungszone im äußeren Bereich kann frühestens nach 30 Tagen aufgehoben werden. Über den Fortgang halten wir Sie auf dem Laufenden.

Geflügelpest

Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung HSK
12.02.2026
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