Neues in Sachen KULAP
Ab 2023 ändern sich gravierende Punkte in Sachen KULAP (Kulturlandschaftspflegeprogramm). Die Anträge sind zukünftig bei der Landwirtschaftskammer zu stellen und zwar im sogenannten ELAN-Verfahren.
Wichtig ist, dass bei der Beantragung von KULAP die richtige Paket-Nummer bei der Antragstellung eingetragen wird.
Wenn Sie unsicher sind den Antrag richtig zu stellen, wenden Sie sich bitte vorher an Herrn Körner Tel.: 0291-941662 von der Unteren Naturschutzbehörde oder an Frau Scholten Tel.: 0291 991-566 von der LWK.
Wichtig: Nunmehr sind auch wieder neue Verträge möglich. Will heißen: In den Natura-2000- Gebieten werden Verträge nunmehr auch für Landwirte angeboten, die bislang noch keine Antragssteller waren. Ferner werden Neuverträge für Flächen angeboten, die im KULAP-Programm bisher nicht gemeldet waren. Das bietet insbesondere für Gebiete wie Vogelschutzgebieten (z.B. Medebacher Bucht, zukünftig Brilon/ Marsberg (teilweise)) alternative Einkommensmöglichkeiten für Landwirte.
In der Medebacher Bucht setzt man insbesondere auf KULAP- Maßnahmen wie Acker, Extensivierung oder auch (neu!) die Mehrjahresbrache bei Acker. Die letztgenannte Maßnahme dient dem „Rebhuhn-Schutz“. KULAP-Verträge haben eine regelmäßige Laufzeit von 5 Jahren.
Wichtig in diesem Zusammenhang bei Maßnahmen wie der Ackerextensivierung: Damit kein Grünland entsteht, ist im 5ten Jahr ein Umbruch vorzunehmen. Außerdem sehr wichtig: Bei Neuverträgen für Grünland ist eine vorherige Begutachtung der Flächen durch die Biologische Station notwendig. In Bereichen wie der Medebacher Bucht und anderen Natura- 2000- Gebieten führt die Begutachtung durch die Biologische Station allerdings in den meisten Fällen regelmäßig dazu, dass die betroffenen Flächen als vertragsnaturschutzwürdig angesehen werden.