17. April 2026

Neues i.S. ASP

Neue Restriktionsgebiete per Allgemeinverfügung aufgrund Nachweises des ASP -Virus bei 5 Wildschweinen im Stadtgebiet Schmallenberg

Im Zeitraum 25.02.26 - 20.03.2026 wurde im Stadtgebiet Schmallenberg bei 5 Wildschweinen das ASP-Virus nachgewiesen, und zwar im Bereich der Ortschaften Störmecke und Schanze. Deshalb sollen die Allgemeinverfügungen abgeändert werden. Ein Schreiben unserer Kreisveterinärin Frau Hellwinkel fügen wir nachstehend anbei. Dort ist zusammengefasst, welche maßgeblichen Verbote und Gebote einzuhalten sind. Darüber hinaus empfehlen wir weiterhin, tagesaktuell auf der Seite des HSK nachzuschauen, ob es Veränderungen gibt. Den Link finden Sie in dem Schreiben der Frau Hellwinkel.

E-Mail der Frau Hellwinkel:

Sehr geehrte Damen und Herren,

zwischen dem 25. Februar 2026 und dem 20. März 2026 wurde nunmehr im Hochsauerlandkreis auf dem Gebiet der Stadt Schmallenberg im Bereich der Ortschaften Störmecke und Schanze bei fünf Wildschweinen das ASP-Virus nachgewiesen.

Aus diesem Grund werden wir im Laufe dieser Woche die Allgemeinverfügungen zu den folgenden Restriktionsgebieten neu verfügen:

  • Kerngebiet

  • Sperrzone II

  • Sperrzone I

  • Monitoringzone

 

Für das Kerngebiet gelten u.a. nachfolgende Regelungen:

  • Der Bau von Schutzzäunen ist zu dulden

  • Die Nutzung land- und forstwirtschaftlicher Flächen ist dem zuständigen Veterinäramt anzuzeigen. Im Einzelfall kann ein Nutzungsverbot ausgesprochen werden; grundsätzlich ist zunächst lediglich eine Anzeige zu den geplanten Tätigkeiten ausreichend. Das Formular finden Sie auf der Homepage des Hochsauerlandkreises!

  • Die Ausübung der Jagd ist im Kerngebiet zunächst untersagt. Nach Abschluss des Zaunbaus wird die Ausnahmegenehmigung zur letalen Entnahme von Amts wegen erteilt. Die dann im Kerngebiet erlegten Wildschweine werden von der WSVG geborgen und beprobt. Für das Erlegte Stück wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 Euro gezahlt.

  • Jagdausübungsberechtigte haben im Kerngebiet die Durchführung der Jagdausübung durch von mir beauftragte Personen zu dulden.

  • Automatisierte Fütterungseinrichtungen sind zulässig. Diese Maßnahme dient der verstärkten Entnahme von Wildschweinen im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung.

Sperrzone II:

  • Mit Abschluss der Zaunbautätigkeiten werden von Amts wegen die Ausnahmegenehmigungen zur letalen Entnahme wieder erteilt.

  • Verendet oder verunfallt aufgefundene Wildschweine sind dem Veterinäramt unter asp.fundmeldung@Hochsauerlandkreis.de anzuzeigen.

  • Die Vermarktung von Wildschweinefleisch aus der Sperrzone II heraus ist untersagt. Die Nutzung für den eigenen häuslichen Gebrauch ist erlaubt.

  • Aufbrüche und Wildschweinkadaver sind an den bestimmten Stellen zu entsorgen. Diese können auf der Homepage des Hochsauerlandkreises eingesehen werden.

  • Jagdausübungsberechtigte haben die Jagdausübung durch von mir beauftragte Personen zu dulden.

  • Für landwirtschaftliche Betriebe ist weiterhin zu beachten, dass Gras, Heu und Stroh nicht zur Verwendung in schweinehaltenden Betrieben eingesetzt werden dürfen.Genauere Bearbeitungshinweise entnehmen Sie bitte der Allgemeinverfügung auf der Homepage des Hochsauerlandkreises.

  • Das Wegegebot gilt weiterhin.

  • Zaunbaumaßnahmen entlang der Grenze der Sperrzone II sind in einem Korridor von zwei Kilometern von der Grenze der Sperrzone II betrachtet in Richtung Kerngebiet zu dulden. 

  • Für jedes erlegte Wildschwein wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 75 Euro gewährt.

In der Sperrzone I und der Monitoringzone wurde nur die Gebietskulisse verändert.

Darüber hinaus möchte ich Sie darauf hinweisen, dass Sie auf der Homepage des Hochsauerlandkreises umfassende Informationen rund um das Thema ASP finden. Dort steht Ihnen auch eine interaktive Karte zur Verfügung, in der die aktuell geltenden Zonen übersichtlich dargestellt sind.

https://www.hochsauerlandkreis.de/hochsauerlandkreis/buergerservice/tierhaltung/lebensmittel/tiergesundheit/-seuchenbekaempfung/afrikanische-schweinepest-asp

Für Ihre Unterstützung und Ihr Engagement bei der Tierseuchenbekämpfung bedanke ich mich ausdrücklich!

 

Mit freundlichen Grüßen

Stefanie Hellwinkel