13. Februar 2026

Neueste Information zum Seuchengeschehen

nach Gespräch Landwirtschaftlicher Kreisverband Hochsauerland mit Frau Kreisveterinärin Hellwinkel am 13.02.2026:

1. Geflügelpest

Wie am 12.02.2026 im letzten KV Aktuell berichtet, sind Ausnahmen für das Verbringen von Eiern, Geflügelfleisch und Lebendtieren gegebenenfalls möglich. Betroffene Geflügelhalter sollten wegen etwaiger Ausnahmeanträge E-Mails an

veterinaeramt@hochsauerlandkreis.de

schreiben. Derzeit wird im Kreisveterinäramt die Aufgabenverteilung bei der Geflügelpest geregelt, sodass über die zentrale E-Mail-Adresse dann eine Verteilung und Bearbeitung der Ausnahmeanträge verwaltungsintern erfolgt.

Ferner weisen wir wegen der Geflügelpest und der ASP auf die Homepage des HSK hin. Direkt auf der ersten Seite von www.hochsauerlandkreis.de sind Informationen zu Geflügelpest und auch zu ASP vorhanden. Dort können Sie dann insbesondere die FAQs anklicken, um stets aktuelle Informationen zum Seuchengeschehen abzurufen.

2. ASP

Bei dem Wildschwein mit frischer Infektion ASP handelt es sich um ein Stück, das in Bad Berleburg-Schüllar erlegt wurde. Es handelt sich also entgegen anders lautender Gerüchte nicht um ein Stück, das vom Wolf gerissen worden ist. Der Landwirtschaftliche Kreisverband steht im Kontakt mit der Kreisveterinärin Frau Hellwinkel. Nur die Sperrzone 1 (also der äußere Bereich) soll nun in Richtung Winterberg und Hallenberg erweitert werden. Nach erster Sichtung gibt es in der neu einzurichtenden Sperrzone 1 nur fünf Hobby-Betriebe mit Schweinehaltung, und zwar Kleinstschweinehaltung mit sieben bis acht Stück. Die neue Gebietsausweisung mit einer aktualisierten Allgemeinverfügung wird wahrscheinlich entweder am Samstag oder am Dienstag auf der Homepage des HSK abrufbar sein.

Die Informationen stammen vom 13.02.2026, 08:35 Uhr.

Bitte informieren Sie sich kontinuierlich auf der Homepage des HSK, siehe oben!