ÖR-4-Regelung (Extensivierung)
Guter Erfolg unseres Landw. Kreisverbandes
Auf Initiative unseres Landw. Kreisverbandes fanden Gespräche zwischen WLV und LWK zu der ÖR-4-Förderung statt. Bei dieser Extensivierungsförderung bekamen viele Landwirte Probleme. Wenn an einem einzigen Stichtag die Viehbesatzdichte oberhalb 1,4 lag, unterstellte die LWK einen Verstoß gegen Förderrichtlinien. Die Extensivierungsprämie wurde versagt. Wir hingegen hatten argumentiert, es käme nicht auf die Stichtagsbetrachtung, sondern auf die Durchschnittbetrachtung der Viehbestandsdichte in einem Förderzeitraum an. Wir konnten uns mit dieser Argumentation bei der LWK durchsetzen. Vorsorglich hatten wir viele Klagen beim Verwaltungsgericht anhängig gemacht. Wir freuen uns für die Extensivierer für diese gute Nachricht und den Erfolg unseres Berufsstandes.
Weniger erfreulich hingegen ist, dass bei der ÖR-5-Regelung (Kennarten im Grünland) weiterhin ein Dissens zwischen Berufsstand und der LWK besteht. Viele Landwirte haben bei der ÖR-5-Förderung ohne weitere Begründung von der LWK Kürzungen im Auszahlungsbescheid hinnehmen müssen. Hiergegen haben wir ebenfalls viele Klagen vor dem Verwaltungsgericht erhoben. Es geht hier um die Frage, ob die Nicht-Beantragung eines Teilschlages eines Gesamtschlages zur Versagung der Förderung für die 4 Kennarten im Gesamtschlag führen kann. Da hier keine Einigung mit der LWK erzielt werden konnte, kommt es auf eine gerichtliche Klärung an.