So sichern Sie jetzt Ihre Schadenersatzansprüche!

Viele unserer Landwirte beziehen Pflanzenschutzmitteln von den einschlägigen deutschen Großhändlern.
Wie wir Ihnen schon in der Vergangenheit mehrfach mitgeteilt hatten, hat das Kartellamt festgestellt, dass im Zeitraum 1998- 03.03.2015 wettbewerbswidrig Absprachen über Preislisten, Rabatte und einige Einzelpreise beim Verkauf von Pflanzenschutzmitteln zwischen diesen Großhändlern getroffen worden sind, was zu Schäden in Gestalt zu hoher Einkaufspreise für Landwirt, geführt hat.
Als Landwirtschaftlicher Kreisverband empfehlen wir, dass Sie Ihre Schadenersatzansprüche geltend machen.
Eine einfache Möglichkeit ist die Teilnahme an einer Interessensgemeinschaft zur Durchsetzung der Rechte. Zu empfehlen ist hier beispielsweise die Bäuerliche Geschädigtengemeinschaft. Nähere Hinweise hierzu finden Sie unter www.agrarkartell. de.
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, die Ansprüche im Rahmen einer Sammelklage durchzusetzen: Entweder Sie verkaufen Ihre vermeidlichen Forderungen an den sogenannten Prozessfinanzierer und erhalten dann rund 22% der Forderung unabhängig davon, wie das Klageverfahren ausgehen wird. Oder Sie schließen sich der Sammelklage an, haben keinerlei Prozessrisiken und erhalten nur im Obsiegensfalle ca. 70% der Ursprungsforderung (30% erhält der Prozessfinanzierer).
Wenn Sie Fragen hierzu haben, dann wenden Sie sich gerne an die Geschäftsstelle (Herrn Karsten Drews-Kreilman).