Afrikanische Schweinepest | 17. Juni 2025

Präventionsmaßnahmen in Sachen Schweinepest

Nicht registrierte Schweinebestände sind zu melden!

Momentan laufen umfangreiche Präventivmaßnahmen gegen eine weitere Ausbreitung der Schweinepest. Insbesondere sind wir in großer Sorge, dass sich Schweine in Beständen infizieren könnten. Unsere Vollerwerbsbetriebe und auch die Nebenerwerbsbetriebe haben selbstverständlich und hoffentlich die Schweinebestände ordnungsgemäß gemeldet.

Anders verhält es sich möglicherweise bei der Hobbytierhaltung und der privaten Schweinehaltung. Obwohl auch hier Registrierpflichten bestehen, gibt es Grund zur Annahme, dass es solche unregistrierten Privathaltungen gelegentlich gibt.

Nun verhält es sich so: Sollte ein nicht registrierter Schweinehalter bei dem jetzigen Seuchengeschehen dafür verantwortlich werden, dass es zu ausweitenden Restriktionen bei der Tierhaltung kommt, würde dieser nicht registrierte Schweinehalter (Privatbetrieb) möglicherweise in Existenzgefährdung geraten, weil er mit umfangreichsten Schadenersatzansprüchen belangt würde.

Deshalb: Sollten Sie selber bislang nicht registrierte Schweinehaltung haben, wenden Sie sich bitte unverzüglich an die Tierseuchenkasse und an das Kreisveterinäramt und melden Sie dort.

Wir gehen sogar einen Schritt weiter: Wir fordern unsere Mitglieder auf, die ihnen bekannten Privatschweinehalter anzusprechen und aufzufordern, unverzüglich nicht registrierte Schweinebestände (aus Privathaltung) zu melden. Wir halten es auch nicht für Denunziantentum,  wenn Sie Ihrerseits den Kreisveterinär über Ihnen bekannte Privatschweinehalter informieren. Zur Zeit muss alles unternommen werden, damit die Schweinepest nicht um sich greift!

Es kann nicht sein, dass im Bereich der landwirtschaftlichen Schweinehaltung alles Mögliche unternommen wird, damit die Tierbestände seuchensicher sind, während private Schweinehalter ihren Pflichten nicht nachkommen!

Übrigens ist es auch eine Verpflichtung der Allgemeinverfügung, dass Tierbestände zu melden sind.