Anfrage aus Winterversammlungen: | 21. November 2025

Umsatzsteuerecht bei Jagdgenossenschaften

Vorab: Anfragen während Winterversammlungen, die von allgemeinem Interesse sind, möchten wir hier allen Mitgliedern mit der entsprechenden Antwort präsentieren.

Während der Winterversammlung in Schmallenberg wurde die Frage zu einer Umsatzsteuer auf Jagdpacht gestellt.

Bis zum 31.12.2026 kann die bisherige Rechtslage weiter gelten: Wenn die Jagdgenossenschaft zur Umsatzsteuer eine Erklärung gegenüber dem Finanzamt abgibt, dann fällt keine Umsatzsteuer an (sogenannte Optionserklärung). Diese Optionslösung ist mit dem Jahressteuergesetz 2024 bis einschl. 31.12.2026 verlängert worden. Auch in der Folgezeit dürften viele Jagdgenossenschaften im Hinblick auf die Umsatzsteuer wenig Probleme haben. Es gilt dann die Kleinunternehmerregelung, sofern die Pachtzinseinkünfte kleiner als 25.000 € sind.

Im Einzelfall möchten sich Jagdgenossenschaften bitte von Ihrem Steuerberater beraten lassen. Diejenigen Jagdgenossenschaften, die Mitglied im VJE sind, können sich auch dort beraten lassen.