Vorsicht bei Abgabe einer Opt Out-Erklärung für Ackerflächen
Laut europarechtlicher Regelungen soll förderrechtlich eine sogenannte Stichtagsregelung bei der Dauergrünlandentstehung eingeführt werden. Für Ackerflächen besteht eine Möglichkeit, bis zum 30.09.2026 eine sogenannte Opt-Out-Erklärung bei der Landwirtschaftskammer abzugeben. Diese Erklärung kann nur einmalig abgegeben werden und ist nicht mehr nach dem 30. September abänderbar. Bei einer entsprechenden Abgabe einer Erklärung für eine Grünlandfläche findet eine Stichtagsregelung für diese Fläche keine Anwendung. Da das entsprechende Verfahren zur Opt-Out-Erklärung neu ist und gravierende Folgen mit der Opt-Out -Erklärung einher gehen, bitten wir die Mitglieder darum, vor Abgabe der Opt-Out-Erklärung die Beratung der Landwirtschaftskammer einzuholen.