16. Mai 2025

Vorsicht vor neuer Betrugsmasche!

Zahlungsaufforderung vom „Bundeszentralamt für Steuern“

Derzeit erhalten landwirtschaftliche Institutionen, möglicherweise auch einzelne Grundstückseigentümer, Post von einem Bundeszentralamt für Steuern. Den Adressaten wird vorgegeben, sie hätten gegen handelsrechtliche Vorschriften verstoßen und müssten deshalb entsprechende Geldzahlungen an das Bundeszentralamt für Steuern leisten. Schon u.a. aus der IBAN wird ersichtlich, dass diese nicht mit DE beginnt, sondern z.B. mit ES, also einem Kürzel für eine ausländische Bankverbindung. Ebenfalls werden Sie nicht persönlich in der Anrede angesprochen, sondern mit „Sehr geehrter Steuerzahler/ Sehr geehrte Steuerzahlerin“.

Löschen Sie entsprechende Mitteilungen bzw. ignorieren Sie entsprechende Post. Wenn Sie auf die Betrugsmasche hereinfallen sollten und Zahlungen leisten wird kaum eine Chance bestehen, das Geld zurück zu erlangen.

Über den nachstehenden Link können Sie die offizielle Warnung der Betrugsversuche des Bundeszentralamts für Steuern mit Beispielen einsehen: Link