8. April 2024

Waldumwandlung

Forstbehörden wenden Erlass zur erleichterten Waldumwandlung weiterhin an

Wir sehen es als großen Erfolg an, dass die Forstämter, trotz einer befristeten Erlasslage, die Regelungen einer erleichterten Waldumwandlung auch weiterhin bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen anwenden (ökologische Aufwertung von Kalamitätsflächen statt Erstaufforstung auf landw. Nutzfläche). Diese Vorgehensweise ist zielführend und im Sinne der bäuerlichen Waldbesitzer.

Bekanntlich gilt die Regelung zur erleichterten Waldumwandlung nur in Regionen mit einer Bestockung von mehr als 40%, also im Wesentlichen im Sauerland. Andere Regionen kennen die erleichterte Waldumwandlung nicht.

Es ist gut, dass die Initiative unseres Landwirtschaftlichen Kreisverbandes zur erleichterten Waldumwandlung von den heimischen Forstämtern weiterhin praktiziert wird.