Wichtige Informationen für GbR´s & KG´s die Junglandwirteprämie in 24 beantragen
Änderung der Rechtsprechung: Änderungsbedarf bei Gesellschaftsverträgen/ Betriebspachtverträgen
Alle GbR´s und KG´s, die im Jahr 2024 Junglandwirteprämie beantragen oder bis zum 15.05.24 beantragen wollen, müssen ggf. die Gesellschaftsverträge und/ oder Betriebspachtverträge anpassen. Die Rechtsprechung zur Junglandwirteprämie und zu den Anforderungen an die Junglandwirteeigenschaft haben sich bei Gesellschaften gravierend verschärft. Damit es nicht zur Ablehnung der Junglandwirteprämie oder sogar zur Rückforderung der Junglandwirteprämie kommt, bieten wir Ihnen folgendes Procedere an:
Alle GbR´s und KG´s, deren Verträge unter Mithilfe des Landwirtschaftlichen Kreisverbandes HSK ab Juni 2019 erstellt wurden, sollen bitte folgende Unterlagen auf postalischem Wege an die Geschäftsstelle des Landwirtschaftlichen Kreisverbandes HSK zur Prüfung übersenden:
GbR Vertrag bzw. KG Vertrag incl. Anlagen (unterschriebene Version)
Betriebspachtvertrag incl. Anlagen (unterschriebene Version)
schriftliche Beschlüsse zu Änderungen des Gesellschaftsvertrages und/ oder Änderungen des Betriebspachtvertrages (unterschriebene Version)
Datum der Prämienbeantragung in 2024 (falls schon erfolgt)
Wir bitten um Verständnis, dass wir nur Unterlagen bearbeiten können, die vollständig, unterschrieben, postalisch und bis spätestens zum 08.05.2024 in der Geschäftsstelle eingegangen sind.
Nur bei vollständiger und fristgerechter Vorlage sämtlicher o.g. Unterlagen können wir für Sie tätig werden, ansonsten leider nicht.
Nach fristgerechter Übersendung der vollständigen und unterschriebenen Unterlagen werden wir uns unaufgefordert bei den betroffenen Mitgliedern melden.
Wir bitten um Verständnis, dass Gesellschaftsverträge und/ oder Betriebspachtverträge, die ohne Zutun des Landw. Kreisverbandes HSK erstellt worden sind, von hier aus in der Kürze der Zeit nicht überprüft werden können.