8. Dezember 2022

Wichtiger rechtlicher Hinweis:

Vergessen Sie nicht die transmortale Vollmacht in Ergänzung des Testaments!

Bekanntlich bietet der Landwirtschaftliche Kreisverband die Vorbereitung des Entwurfs von Testamenten an und in diesem Zusammenhang werden regelmäßig auch Empfehlungen ausgesprochen, den Erben durch eine zusätzliche transmortale Vollmacht abzusichern, beispielsweise eine Vorsorgevollmacht.

Wenn nämlich der Erbe nach dem Tod des Erblassers sein Erbrecht erst nachweisen muss und hierzu ggf. einen Erbschein oder ein Hoffolgezeugnis vorlegen muss, vergeht bis zur Erteilung von Hoffolgezeugnis/ Erbschein möglicherweise viel Zeit.

Damit ein Erbe auch nach dem Tod des Erblassers sofort handlungsfähig ist, empfiehlt es sich, separat eine transmortale oder postmortale Vollmacht zu errichten. Wenn die Vollmacht auch zu Grundstücksgeschäften berechtigen soll, muss sie öffentlich beglaubigt sein (durch einen Notar oder bei einer Vorsorgevollmacht durch die Betreuungsstelle des Hochsauerlandkreises).

Zudem empfiehlt es sich in der Regel, wenn sich Ehegatten gegenseitig als Erben einsetzen, dass transmortale Bankvollmachten errichtet werden. Dadurch ist gewährleistet, dass unmittelbar Zugang zu den Konten des Erblassers besteht und nicht bis zur Eröffnung des Testaments bzw. sogar bis zur Erbscheinerteilung zugewartet werden muss.

Wenn Sie zu diesem Komplex Fragen haben, dann wenden Sie sich gerne an Ihre Geschäftsstelle. Ansprechpartner ist hier Herr Karsten Drews-Kreilman, Kreisgeschäftsführer und zugleich Fachanwalt für Erbrecht und für Agrarrecht.