21. Juli 2023

Windkraftanlagen: Erschließung mit Wegen und Leitungen

Bekanntlich werden in vielen Regionen des Hochsauerlandkreises derzeit Windkraftanlagen geplant und projektiert. In einigen Fällen verhält es sich so, dass nach Ausweisung des eigentlichen Projektgebiets Wege und Leitungen außerhalb des Projektgebiets notwendig werden, um das Projektgebiet zu erschließen. Nach jetziger Rechtslage besteht keine Duldungspflicht des Eigentümers, dass Grundstücke außerhalb des Projektgebietes für Leitungen oder Wegeführung genutzt werden. Wenn Sie mit Wünschen von Projektierern konfrontiert werden, Leitungen oder Zuwegungen zu dem Projektgebiet über Ihre Grundstücke zuzulassen, bedarf es einer einvernehmlichen Regelung per Vertrag. Im Rahmen eines Vertrages sollten Sie aufpassen, dass die Vergütung für Wegenutzung / Leitungstrassen adäquat erfolgt.

Wir raten ab, dass eine Ewigkeitsentschädigung akzeptiert wird. Vorzugsweise sollte die Entschädigung/ Vergütung jährlich wiederkehrend und der Nutzungsvertrag über Wege/ Leitungen zeitlich befristet sein. Die Geschäftsstelle bietet Ihnen bei der Vertragsprüfung gerne Hilfe an.

Die Rechtslage könnte sich zu diesem Themenkomplex ändern. So wird derzeit diskutiert und in einem Entwurf zu EEG ist eine Passage geregelt, wonach jeder Grundstückseigentümer grundsätzlich die Verlegung von Leitungen und sonstigen Einrichtungen zum Anschluss von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren-Energien zu dulden hat. Über den Fortgang werden wir Sie auf dem Laufenden halten.